...gemeinsamer Ehename?

9. Mai 2001 Thema abonnieren
 Von 
Börsch
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
...gemeinsamer Ehename?

Wir haben im Januar in Dänemark geheiratet. Dort haben wir uns, auch weil wir schon einen 1,5 Jahre alten Sohn haben der "vorehelich" geboren ist, auf meinen Nachnamen geeinigt. Nun stammt mein Mann aber aus Togo und jetzt wird es scheinbar kompliziert...Das Familienbuch liegt seit Februar auf dem Standesamt und wir wüßten schon gern wie wir uns in Zukunft nennen dürfen.Wer hilft uns?Für jede Info sind wir sehr dankbar!!!
Der Stand der Dinge ist, man ermöglicht es uns nicht meinen Nachnamen als gemeinsamen Familiennamen zu führen,da es in Togo nicht anerkannt wird.Bloß was haben wir hier mit Togo zu tun?!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1191
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@börsch
es gilt das namensrecht in deutschland. ihr könnt jeder seinen namen behalten oder auf nen gemeinsamen euch einigen. was das standesamt da macht ist pure provokation weil ihr in dänemark geheiratet habt.ist eure ehe schon anerkannt?
mit verlaub, wo steht es laut standesbeamten, dass es in togo nicht anerkannt wird wenn ihr deinen namen als familiennamen nehmt. sorry, aber da spinnen die beamten. wenn die ehe in togo anerkannt werden soll, müßt ihr das nur auf der botschaft registrieren lassen. es gibt länder in afrika, da werden namen geändert...einfach so.
geht zu einer beratungsstelle für binationale paare, die helfen euch dem standesamt beine zu machen!
was das kind betrifft, es ist richtig, dass in der mehrzahl der afrikanischen länder der vater "das recht" aufs kind hat. dies beinhaltet aber absolut nicht, dass das kind den namen des vaters trägt. frag mal deinen mann, wie sein vater heißt, oder seine geschwister!! siehst du! teilweise tragen mitglieder einer familie alle unterschiedliche namen. papa heißt nicht wie mama, kind heißt weder wie der eine noch der andere elternteil!
sunbee
nur mal so: dein thread gehört eigentlich ins ausländerrecht, is leider so,weil dein mann ausländer ist, ist alles etwas komplizierter als zwischen 2 deutschen eheleuten...

-- Editiert von sunbee1 am 29.10.2005 00:18:40

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