Hallo,
da ich von meinem Mann getrennt lebe und die Einkommenssteuer künftig jeder selbst macht, möchte ich gerne wissen, wer bei der Erklärung die Kinder angibt.
Wir haben zwei Kinder und jeder hat aus seiner Steuerkarte jeweils 2x 1/2 Kind.
Eins von beiden Kindern hat vom Versorgungsamt eine Behinderung von 30%. Bei welchem Elternteil wird das steuerlich angegeben?
VG
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getrenntlebende Eltern / Kinder / Steuer
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Bei einem GdB von wenigstens 25, aber unter 50 wird der Pauschbetrag nur gewährt, wenn die Behinderung die körperliche Beweglichkeit dauernd beeinträchtigt (z. B. auch als Folge innerer Krankheiten oder einer Seh-/Hörbehinderung) oder durch eine typische Berufskrankheit hervorgerufen wird oder zum Bezug einer Rente berechtigt. Trifft davon irgendwas zu?
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
... der GdB von 30% ist unbefrist weegen Behinderung
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Die Kinder werden bei beiden Elternteilen angegeben und werden sozusagen jeweils als 1/2 Kind berücksichtigt. Beide Elternteile müssen also für jedes Kind die Anlage Kind abgeben und einfach die dort gestellten Fragen korrekt beantworten. Das Kindergeld wird dabei auch beiden Eltern je zur Hälfte zugerechnet, auch wenn es tatsächlich nur an einen Elternteil ausgezahlt wird.
Der Behindertenpauschbetrag kann auf Antrag beider Eltern auch anders als 50/50 aufgeteilt werden..
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...dankeschön :-)
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Es fragt sich nur, ob es hier überhaupt einen Pauschbetrag gibt - von einer "Einschränkung der körperlichen Beweglichkeit" wurde ja nichts erwähnt.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
was hat denn die Einschränkung der körperlichen Beweglichkeit zu tun zu tun mit meiner eigentlichen Frage???
ich bin doch hier in einem Steuerrechtsforum oder?
...und fakt ist der GdB von 30% beim Versorgungsamt wegen Behinderung!
Diese 30% setze ich schon seit Jahren beim Finanzamt an und ich wollte lediglich nur wissen, wie ich das nach der Scheidung ansetze, wenn jedes Elternteil ein habes Kind auf der Karte hat aber meine Frage hat sich ja eh schon durch Dich erledigt denn die hast Du mir ja vorher bereits beantwortet :-)
nochmals dankeschön!
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was hat denn die Einschränkung der körperlichen Beweglichkeit zu tun zu tun mit meiner eigentlichen Frage???
Ganz einfach: Nur in dem Fall gibt es einen Steuerfreibetrag, denn grundsätzlich gibt es bei einem GdB unter 50 % keinen
Steuerfreibetrag.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
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