Hallo zusammen bin ganz neu hier und hab ein riesen Problem,
bin seit dezember verheiratet(hab türk. Staatsang.) und mein mann ist in der türkei. Hat denn Deutschkurs fast hinter sich. Mein Problem ist, dass ich durch meine Krankheit (Multiple Sklerose) nicht arbeiten kann, bin seit mai 2009 krankgeschrieben. Weil ich zur zeit krankengeld beziehe kann ich ja im Einbürgerungsamt kein Verdienstnachweis vorlegen weil ich durch meine Krankheit nicht mehr im Betrieb bin. Ich hab irgendwie gehört, dass bei so einer situation das recht auf die arbeit, mein ehemann bekommen kann, da ich nicht arbeiten kann. Stimmt das ???
Ich weiss nicht was ich machen soll
Ich würde mich freun wenn mir jemand behilflich sein kann
Ich bitte um eine Antwort
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gibt es auch andere Möglichkeiten??
Notfall?
Notfall?
danke für deine antwort aber mit meiner krankheit will ich ehrlich gesagt nicht in die türkei das mut ich mir nicht zu. Ich bin ja schließlich nicht für immer arbeitsunfähig ich warte von der Rentenversicherung auf meinen Umschulungsbestätigung die zur Zeit läuft wo ich nicht weiss wann ich das krieg. Wegen der absicherung würde mein bruder Bürgen bis ich wieder arbeite. Würde das gehen??
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quote:
Es könnte höchsten sein, daß man von Euch verlangen kann, die Ehe auch in der Türkei zu leben, wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist.
Schmarrn! Es geht hier doch anscheinend um die Einbürgerung der Frau, nicht um die Einreise des Mannes.
Krankengeld ist kein Hinderungsgrund für die Einbürgerung. Also Nachweis über Krankengeld einreichen und gut.
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Danke dir ich werd das versuchen ander gehts ja nicht irgendwie muss das gehen weil ich ja wieder arbeiten werde wenns mit der Gesundheit besser klappt. Wenn mein Mann das Visum kriegt ist sein Arbeitsplatz schon geregelt kann dann gleich anfangen ich hoffe das es klappt.
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Gehen wir mal davon aus, dass sich die Einbürgerung wie in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle nach § 10 StAG richten würde: Da steht nix von "Sicherung des Lebensunterhaltes", da steht, dass der Bewerber "den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann oder deren Inanspruchnahme nicht zu vertreten hat".
Also schädlich wäre nur SGB II oder SGB XII, und das auch nur wenn der Bewerber "selbst dran schuld" ist. Krankengeld fällt allerdings sowieso nicht darunter, kann also nicht schädlich sein.
Im Übrigen ist es sowieso, auch bei §§ 8 und 9, ausreichend, wenn der Lebensunterhalt von den Ehegatten gemeinsam bestritten wird. Frau muss also gar kein eigenes Einkommen haben, wenn Mann genug verdient.
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könnt ihr mich mal beraten ich will wissen ob er doch kommen kann wenn er gleich arbeiten kann weil sobald er da ist hat er schon arbeit mein bruder hat in der firma schon alles geklärt er muss halt nur herkommen??
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