Hallo,
mein Vermieter hat mich angeschrieben, dass ich einen Hund halten wuerde. Irgendjemand aus unserem haus hat das dem Vermieter erzaehlt!
Naja, aber dem ist NICHT so. Meine Freundin hat einen Hund. Sie ist ca. an einem Tag/Nacht pro Woche bei mir.
Auch wenn in dem Mietvertrag drinsteht, dass der Mieter keinen Hund halten darf, kann doch ein Besuch der Freundin (mit Hund) doch nicht gleichzeitig auch verboten sein. Ich mein, das sind doch 2 paar Stiefel!
mfg
ein_mieter
hund von freundin
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo,
also ich glaube, der Vermieter ist im Recht. Sieht nich so gut für Euch aus. Schau mal auf die folgende Seite. Ich würde es jedenfalls so verstehen.
Tschüssi Franzi
http://www.stafford-terrier.de/urteile/miete.htm
Hallo Fran_zi,
ich haette eine verbindliche juristische Auskunft Spekulationen vorgezogen. Trotzdem danke fuer Deine persoenliche Meinung.
Gruss
ein_mieter
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In den meißten Mietverträgen findet sich die Klausel, daß die Tierhaltung, also die Haltung größere Tiere (z.B. Hund u. Katze) ganz verboten bzw. unter einen Erlaubnisvorbehalz gestellt ist. Derartige Beschränkungen sind nicht grundgesetz- oder sittenwidrig. Das Verbost bezieht sich auf die im Haushalt gehaltenen Tiere, ohne das der Mieter selbst Halter zu sein braucht.
Allein die fehlende Erlaubnis berechtigt noch nicht zur Kündigung, sondern gibt dem Vermieter zunächst einen Unterlassungsanspruch.
Soweit sich ein Verbot auf die zeitweilige Verwahrung von Tieren bezieht, wird nur ein solches Verhalten erfaßt, das nach Dauer und Intensität dem Halten eines eigenen Tieres gleichkommt. In diesem Zusammenhang entschied z.B. das AG Waldbröhl (WM 1981, S. 160), daß die Verewahrung nur für wenige Tage - längstens für einen Monat - keiner Erlaubnis des Vermieters bedarf. Der Vermieter kann dann nur Einschreiten, sodern es zu Störungen kommt.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
Rechtsanwalt
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