jugendamt!

6. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
DieMama
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
jugendamt!

ich habe einen sohn von 4 monaten und überlege mir seither was ich mit seinem vater machen soll.im 3 monat der schwangerschaft habe ich mich von ihm getrennt weil er mir in den bauch geschlagen hat und habe ihn wegen körperverletzung und beleidigung angezeigt!problem ist:ich habe ex nicht als vater angegeben weil ich letztendlich nichts mehr mit ihm zutun haben wollte und habe gedacht ich gebe einfach an vater unbekannt und nun will das amt kein unterhalt zahlen solange ich den vater nicht habe!habe gehört beim jugendamt kann man einen beistandt beantragen doch was bringt der?zur zeit bin ich in der meinung ich sage denen wer der vater ist aber ich will nicht das er meinen sohn sieht zwecks seiner brutalität bzw. kriminalität.habe ich eine chance beim jugendamt ihm gegenüber den umgangsrecht zu verweigern oder stellt sich das jugendamt in den weg bei sowas?!?der vater soll zahlen aber zur zeit seinen sohn nicht sehen weil ich angst habe er könnte ihm was antun...und ich habe angst vor meinem ex...was kann ich nur tun damit die ganze sache nicht nach hinten losgeht denn ich will keinen ärger mit dem jugendamt geschweige denn mit meinem exfreund...

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"Younes"

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Das JA hat recht ,ohne Angaben kein Vorschuss .
Du bist dir außerdem im klaren darüber ,das es strafbar ist Falschaussagen beim JA zu machen.Das heißt im Klartext ,wenn die irgendwann rauskriegen ,das du sie im Bezug auf den Vater angelogen hast ,bist DU verpflichtet den Vorschuss aus eigener Tasche zurück zu zahlen !

Du kannst einen Beistand bei denen beantragen ,die holen sich dann im Auftrag des Kindes den Unterhalt vom Vater .Außerdem kannst du den Umgang nicht verweigern ,da es das Recht des Vaters und des Kindes ist ,nicht deins .Allerdings kannst du betreuten Umgang beantragen ,bei der immer eine 3.Person beim Treffen dabei ist ,so das der KV nicht mit dem Kind allein ist !
Dies ist dann aber nur vorübergehend ,bis das JA überzeug davon ist ,das der KV verantwortungsbewusst mit dem Kind umgeht .

LG

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#2
 Von 
DieMama
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

das habe ich mir gedacht...etwas deprimierend ist das schon.also habe ich keine chance.könnte man aber ein alter festlegen und dann betreuten umgang machen?gibts das?!habe auch gehört dass der kv das kind sich holen kann wenn dieser verheiratet dann ist...stimmt doch nicht wirklich?!oder muss ich mich beeilen?

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"Younes"

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#3
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

quote:
habe auch gehört dass der kv das kind sich holen kann wenn dieser verheiratet dann ist...stimmt doch nicht wirklich?

Häh...versteh ich nicht ??
Was hat das heiraten damit zu tun ??
Er darf das Kind auch ohne Ehefrau zu sich holen .Wäre ja noch schöner wenn man erst heiraten müsste um Umgang mit seinem Kind haben zu dürfen ,oder hab ich dich falsch verstanden ?Was wäre wenn er niemals heiratet ?
Das ist völliger Quatsch !
Wenn der KV diesen betreuten Umgang garnicht wahrnimmt ,hat sich das eh erledigt .
Nein ,wenn der KV Umgang will ,kannst du kein Alter festlegen .

Und womit willst du dich beeilen ??

LG

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#4
 Von 
Melonenkuchen3000
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von DieMama):
ich habe einen sohn von 4 monaten und überlege mir seither was ich mit seinem vater machen soll.im 3 monat der schwangerschaft habe ich mich von ihm getrennt weil er mir in den bauch geschlagen hat und habe ihn wegen körperverletzung und beleidigung angezeigt!problem ist:ich habe ex nicht als vater angegeben weil ich letztendlich nichts mehr mit ihm zutun haben wollte und habe gedacht ich gebe einfach an vater unbekannt und nun will das amt kein unterhalt zahlen solange ich den vater nicht habe!habe gehört beim jugendamt kann man einen beistandt beantragen doch was bringt der?zur zeit bin ich in der meinung ich sage denen wer der vater ist aber ich will nicht das er meinen sohn sieht zwecks seiner brutalität bzw. kriminalität.habe ich eine chance beim jugendamt ihm gegenüber den umgangsrecht zu verweigern oder stellt sich das jugendamt in den weg bei sowas?!?der vater soll zahlen aber zur zeit seinen sohn nicht sehen weil ich angst habe er könnte ihm was antun...und ich habe angst vor meinem ex...was kann ich nur tun damit die ganze sache nicht nach hinten losgeht denn ich will keinen ärger mit dem jugendamt geschweige denn mit meinem exfreund...

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"Younes"


(Ich hab das Jugendamt alles mitgeteilt die Dame vom Jugendamt meinte das sie es auch nicht befürwortet das der Vater von meinen ihn nicht sehen sollte und Selbstverständlich soll ich ihn nicht auf dem Gedanken bringen tun Jugendamt 6u gehen sie meinte wenn das soweit kommen würde würde sie sich dafür einsetzen du könntest schon Glück haben

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#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

der Ursprungs-Beitrag ist von 2008.

immer auf das Datum achten.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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