lovebuy.de mal wieder

4. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.07.2017 08:39:03
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
lovebuy.de mal wieder

Hallo,

habe mittlerweile schon einiges über lovebuy.de gelesen und das ganze scheint ja schon recht stark auf Abzocke ausgelegt zu sein.

Hier mein Erlebnis mit einer kleinen Frage inklusive :-).

Im Mai 2005 habe ich mich nach einem seriösem TV-Bericht auf der Seite angemeldet. Da die Startseite und das drum herum schon anders aussah als im TV dargestellt habe ich mich entschieden, falsche - fiktive - Daten zur Bankverbindung und Adresse anzugeben.

Nach einigen Emails von einem RA-Büro des Anbieters habe ich die 5 Euro Anmeldegebühr schließlich überwiesen, da mir das ganze Thema einfach zu blöd war. Okay, in der Hoffnung das Thema sei erledigt lebte ich 2,5 Jahre glücklich weiter ... bis Mitte Dezember 2007.

Ich erhielt eine Vorladung der Polizei aufgrund "Fälschung beweiserheblicher Daten". Ich bin hingefahren und habe das ganze zugegeben, ist ja auch okay so. Laut Polizeibeamten wird das Verfahren jetzt höchstwahrscheinlich eingestellt und ist aus strafrechtlicher Sicht ohne Folgen und Kosten erledigt. Der Brief hierfür wird mir in den nächsten Tagen zugestellt.

Allerdings ist die Forderung von damals (es geht um 13 Euro Mahngebühren, die ich nicht mit überwiesen habe) mittlerweile auf ~ 180 Euro angewachsen, die mir nun voraussichtlich auf zivilrechtlichem Wege in Rechnung gestellt werden. Hier beginnt dann meine Frage, ist das ganze so in Ordnung?

Ich habe mich seit Ende Mai 2005 niemals auf der Seite angemeldet und nie solche Dienste benutzt. Mitte 2007 wurde vom Anbieter eine Jahresgebühr von 99 Euro ins Leben gerufen, die auch Bestandteil der Gesamtforderung von ca. 180 Euro sind (13 Mahngebühr + Aufwand + drum herum + 99 Euro Jahresgebühr). Die Information über diese AGB-Änderung soll per Email verschickt worden sein - kann ich nicht bestätigen und nicht verneinen.

Ich habe niemals ein schriftliches Dokument per Post erhalten.

Muss ich tatsächlich als damals registrierter User nach über 2,5 Jahren Inaktivität und voraussichtlich auch nach gesperrtem Useraccount die neu hinzukommenden Kosten tragen oder kann ich das ganze auf die ~ 80 Euro Bearbeitungskosten beschränken?

Persönlich finde ich das ganze ja sehr auf Abzocke ausgelegt - die Jahresgebühr könnte ja auch auf 1500 Euro gelegt werden und wenn es 10 User nicht durchlesen per Email oder der Email Account nicht mehr existiert ist die Falle zugeschnappt?!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
foobert
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

(Ich bin kein Anwalt, aber...)

Mir ging es aehnlich, nur hab ich bei der Anmeldung alle richtigen Daten angegeben. Inkl. Kontodaten. Trotzdem hab ich eine Mahnung erhalten, die ich aber leider zu spaet gesehen hab (weil sie in einem von mir nicht oft genutzten E-Mailkonto ankam).

Ich hab die Mahnung inkl. Mitgliedsgebuehr umgehend angewiesen (war das 3-fache - ca. 30 EUR, oder so), trotzdem ging der Spass jetzt erst richtig los.

Der nette RA Bindt der fuer lovebuy/Signs21 die Forderungen eintreibt hat mich einfach nicht aus seinem Mahnverfahren gelassen, hat weder auf meine Schreiben per E-Mail, Fax oder Telefon reagiert.

Angeblich zu viele Anfragen, so dass sie nicht reagieren konnten. Die E-Mails von denen haben noetigenden Charakter und sind bewusst so geschrieben, dass sie den Empfaenger einschuechtern.

RA Bindt ist einer dieser Anwaelte die sich wohl nur ueber Pseudo-Inkasso von Abzocke-Unternehmen finanzieren. Auf jeden Fall reagierte er nicht, startete sein Mahnverfahren ingesamt 3x (also 3x dieses "jetzt doch wirklich, sonst..."-Emails) und am Ende ging das so weit, dass gegen mich Anzeige erstattet wurde. Gleichzeitig hat mir die Signs21 noch 50 EUR in Rechnung gestellt - anscheinend der Aufwand den sie hatten mich ausfindig zu machen (dazu spaeter).

Die Polizei hat dann (noch schlauer) ein Verfahren wegen Computerbetrug eingeleitet hat. (Anmerkung: Alles ohne Beweise, nur auf Grund einer fadenscheinigen Anzeige hin!) Tatbestand war hier, dass ich mich angeblih mit falscher Adresse (war ein Postfach, deshalb 50 EUR fuer meine Adressermittlung) und angeblich falscher Kontodaten angemeldet haette.

Auf jeden Fall hab ich dann der Polizei saemtlichen Schriftverkehr mit dem RA Bindt zugearbeitet (das bedeutete, dass ich alle 20 E-Mails ausdrucken und da hin fahren musste - die Dienststelle hatte kein Internet!) und dabei viel der Sachbearbeiterin auch auf, dass die Signs21 wohl meine Kontonummer falsch abgeschrieben hatte. Auf jeden Fall war sie in der Bestaetigungsemail von lovebuy/Signs21 richtig, aber auf dem Schriftstueck vom Anwalt falsch. Daraufhin wurde dieses laecherliche Verfahren auch eingestellt.

Nachweis dafuer, dass mir das Postfach "gehoert" musste ich erstmal nicht erbringen - aber auch den haette ich mir von der Post besorgen koennen.

Ich glaube sechs Wochen danach erhalte ich wieder Post von irgendeinem Amtsgericht, dass ich irgendwelche Mahngebuehren zu zahlen haetten, da habe ich dann mittels beilegtem Formblatt Widerspruch eingereicht.

Die Witzigkeit an dieser Geschichte ist, dass ich denen nur auf dem Leim gegangen bin, da ich die AGB nur ueberflogen haben und den dort versteckten Zusatz ueberlesen habe, wo es heisst, dass die Anmeldung Geld kostet.

Seit 1.1.2006 gibt's ein Urteil vom AG Muenchen was besagt, dass das illegal sei. Von daher "denke" (!) ich, dass Du das nicht zahlen musst.

Du musst auf jeden Fall Widerspruch einlegen, sonst wird deren Anspruch rechtsgueltig und Du hast das nachsehen. Schlussendlich solltest Du Dich doch mit einem Anwalt unterhalten oder jemandem der sich damit wirklich auskennt.

Ich hoffe dieser Beitrag wird Suchmaschinenfreundlich "indiziert". Und wenn rechtliches Interesse besteht, dann kann ich das was ich da oben geschrieben habe - auf Anfrage - auch gerne darlegen und beweisen.

Ich behalte mir uebrigens in meinem eigen Fall noch vor a) Gegenanzeige zu stellen und b) die Kosten wieder einzutreiben, da das Verstecken der Kosten offensichtlich nicht rechtsgueltig ist.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nokio
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

habe ein aehnliches Problem. Habe mich vor langer Zeit dort aus Neugier angemeldet. Dies geschah mit fiktiven Daten. Nachdem ich dann sah, dass es kostenpflichtig ist, und ich eine Mahnung erhielt, habe ich die Summe bezahlt und mich abgemeldet.

Nach einigen Monaten erhielt ich einen Anruf von der Polizei, ich solle doch einen Betrag von ~100 Euro zahlen. Ich ging zur Polizei und legte dem Kommisar meinen Standpunkt dar. Er riet mir keine Aussage zu machen und darauf zu hoffen, dass das ganze kein Nachspiel mehr hat.

Das ganze liegt nun schon wieder einige Monate zurück, und nun erhielt ich ein Schreiben des Amtsgerichts Uelzen, ich solle ~250 Euro zahlen. Alternativ kann ich Widerspruch einlegen.

Ich kann nicht beweisen, dass ich mich damals abgemeldet habe, da ich gar keine Mail mehr besitze. Andererseits, scheint das ja die typische Masche des Anbieters zu sein.

Beispiel:
http://www.computerbase.de/forum/showthread.php?t=248349

Ich weiß nicht weiter, da ich zwar rechtsschutzversichert bin, jedoch zu dem Zeitpunkt nicht war. Andererseits bin ich Student und das ist viel Geld für mich.

Soll ich nun Widerspruch einlegen? Strafanzeige stellen? Bezahlen? :(

Ich hoffe ihr könnt mir einen Rat geben.

Lieben Gruß!

-- Editiert von nokio am 17.02.2008 05:18:13

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
foobert
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

So pauschal kann man das nicht sagen. Ich weiss auch nicht wann Du Dich angemeldet hast. Also wie die Website etc. zu dem Zeitpunkt aussah.

Fakt ist, dass es ein Urteil vom AG München gibt, welches besagt, dass Anbieter Kosten nicht verschleiern dürfen. D.h., wenn Kosten nicht auf der Website direkt aufgeführt sind und die in den AGB versteckt sind, dann ist das illegal. Das Urteil existiert seit (ich glaube) Januar-März 2007 und ist wohl auch rückwirkend gültig. Das solltest Du als erstes lesen - bzw. es Deinem Anwalt gleich mit zu lesen geben.

Wenn diese Kosten also nicht explizit auf der Website aufgeführt waren, dann würde ich an Deiner Stelle Widerspruch einlegen. So mein subjektiver Rat.

Dazu muss ich nochmal ausdrücklich sagen - ich hab zwar in ein paar Vorlesungen gesessen und diverse Freunde die Jura studieren, aber ich selbst hab damit wenig am Hut. Ich frag in solchen Fällen lieber Leute die sich wirklich auskennen.

Wenn Du keinen Anwalt kennst - frag halt Freunde die Jura studieren. Ist aber auch keine 100%-ige Hilfe und legal helfen dürfen die Dir auch nicht. ;-)

Lass Dich mindestens einmal beraten ob es Deine Versicherung abdeckt.

Oder beiss ich den sauren Apfel.

Denk vorallem daran auf die Mahnung zu reagieren - sonst wird sie wirksam (oder wie auch immer das in Juristendeutsch heiss).

Ganz unter uns (höhö), (meine persönliche Meinung) ich glaube das sind verdammte Abzocker und die sollte man mal anzeigen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
foobert
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, hab gerade meine Antwort oben überflogen, anscheinend ist das Urteil vom 01.01.2006 - also wie gesagt. So schnell vergeht die Zeit!

Am besten Anwalt!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
foobert
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Boah, und sorry...

Lass Dich nicht von irgendwelchen Polizisten beraten! Kommissar - egal!

Nichts gegen die Polizei aber die haben alle keine Ahnung wenn es um Internet geht. Zumindest so meine Erfahrung in diversen Fällen (10+). Ich arbeite im "Internetbereich" und hab da oft genug mit zu tun, kenne auch Leute die bei Internetanbietern arbeiten und irgendwelche Onlineüberwachungen schalten dürfen.

Das ist unglaublich wieviel Unwissen da vorhanden ist. Du darfst Dich auf keinen Fall auf solche Leute verlassen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
de-luxe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Robert B.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Thread bei WebNews und in der Verbraucherrunde sind beide geschlossen worden.
Aus freien Stücken haben sie das bestimmt nicht gemacht...

0x Hilfreiche Antwort

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