mündliche Angabe von Schäden

12. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
martinja
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
mündliche Angabe von Schäden

Wir haben vor rund 1 Jahr unser Auto an einen privaten Käufer veräussert.
Im Kaufvertrag wurde nicht explizit auf den reparierten Frontschaden hingewiesen, dieser aber wohl mündlich im Verkaufsgespräch erwähnt.
Die im Kaufvertrag vorhandene Option -Unfallfreiheit- haben wir aus diesem Grunde bewusst nicht angekreuzt.

Jetzt hat der Käufer versucht den PKW zu verkaufen und wurde
mit einem Gutachten konfrontiert, dass auf den Frontschaden verweist.
Er wirft uns nun das Verschweigen des Schadens vor...

Daraus ergeben sich für uns folgende Fragen:
1. wo/bei wem liegt die Beweispflicht bei mündlichen Absprachen?
2. der Wagen ist nicht als Unfallfrei deklariert, ist damit nicht alles gesagt?
3. welche Schadenshöhe ist allg. überhaupt "erwähnenswert" (Bagatellschäden)?

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

1. Bei dem, der sich darauf beruft.

2. Es gibt nur 2 Möglichkeiten für den Verkäufer noch an Sie heranzukommen.
a) ausdrückliche Zusicherung der Unfallfreiheit, liegt nicht vor
b) arglistiges Verschweigen eines bekannten Frontschadens?
Liegt überhaupt ein Verschweigen vor, s. 1. (Zeugen?).

3. Gerade heute ein neues Urteil gelesen, wonach Schäden von mehr als 1.500,- DM bzw. 750,- € keine Bagatellschäden mehr darstellen und von daher anzugeben wären, sofern bekannt.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
martinja
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank.

na warten wir mal ab...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.043 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen