markenrecht vs. domainrecht

21. März 2002 Thema abonnieren
 Von 
carteblanche
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
markenrecht vs. domainrecht

ich hätte da mal eine frage. ich habe seite circa 4 jahren eine domain in meinem besitz (die seite wird ausschliesslich privat genutzt... keine geschäftlichen sachen, keine werbung... nix). nun tritt jemand an mich heran der sich den namen der seite ende 2001 als markennamen hat sichern lassen. er
möchte nun die domain von mir haben (noch keine abmahnung - nur ein brief). das gleiche spiel hat er
auch mit den gleichnamigen .com und .net domains betrieben. als die sich weigerten ihre adressen
abzugeben, hat er einen dispute-antrag bei der icann gestellt. er wurde aber in beiden fällen zurückgewiesen (sie hatten ihre domains ebenfalls vor seinem markeneintrag).

aber deutschland ist ja bekanntlicherweiser etwas anders, wenn es um gerichtliche entscheidungen in
sachen internet geht...
wie stehen die chancen für mich? sollte ich mich juristisch wehren, wenn eine abmahnung kommt?

sollte der markeninhaber automtisch im recht sein, hätte ein privater domaininhaber im grunde keine legale möglichkeit sich eine domain zu sichern. sobald jemand die domain als marke eintragen lässt... selbst lange nach dem domainregistrierungszeitpunkt... würde er sie an den markeninhaber verlieren...

um ratschläge wird gebeten... danke!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-477
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
zuspät
Status:
Praktikant
(537 Beiträge, 179x hilfreich)

Meine laienhafte Meinung hierzu:

Für den Fall, das es sich um die Domain als Firmennamen handelt, dürfte es egal sein, wann diese als Markenzeichen eingetragen wurde. Vielmehr dürfte das Datum der Firmengründung unter dem betreffenden Namen relevant sein. Sollte dieser Zeitpunkt vor der Registrierung der Domain liegen, muss die Domain wohl rausgerückt werden.

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#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Moment: Marken werden in Klassen eingetragen. Mit einer Marke 'Blablub' für Lebensmittel hat die Gegenseite überhaupt keine Handhabe gegen die Verwendung der 'blablub.de' beispielsweise für Briefmarken. Das wäre also zu prüfen.

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#4
 Von 
Dreamer66
Status:
Schüler
(378 Beiträge, 128x hilfreich)

Genau so ist es wie Mareike schreibt. Außerdem zieht das Markenrecht bei Privatnutzung der Domain nicht.

Zitat von http://www.ihk-aktuell.de

Für die Anwendung des Markenrechts ist es des weiteren erforderlich, dass die Domain im geschäftlichen Verkehr entsprechend einer markenmässigen Benutzung erfolgt. Dies ist bei Gewerbetreibenden immer der Fall, bei einer Privatnutzung grundsätzlich nicht.

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#5
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

Ich sehe hier ebenfalls gute Chancen das Begehren abzuwehren. Ich bin selbst besitzer einer Domain, die ein Fernsehproduktionsfirma mal entern wollte für eine Sendung mit einem lustigen dicken Praktikanten. Das hat nicht geklappt die Sendung hieß dann am Ende nicht mehr .de sondern .tv. War ein kostenloser Tip von mir. Mir hat damals ein führender Markenrechtsanwalt aus Düsseldorf geholfen. Außer den Erstberatungskosten ist nichts weiter aufgelaufen. Die Domain habe ich noch.

Also einfach nur ne Firam mit Markenrechten reicht ganz und gar nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-478
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 9x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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