modifizierte Zugewinngemeinschaft und finanzierte Immobilie

12. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
mjoschi
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)
modifizierte Zugewinngemeinschaft und finanzierte Immobilie

Hallo,

folgende Frage:
M + F wollen heiraten. M besitzt eine Immobilie auf die noch eine
Immobilienfinanzierung alleine auf M läuft.

Wenn bei einer modifizierten Zugewinngemeinschaft die Immobilie ausgeklammert wird,
ist damit automatisch auch der Zugewinn durch Tilgung des Kredites ausgeklammert?


Danke und viele Grüße!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Meines Wissens nach nein, weil es sich um zwei eigenständige Sachverhalte handelt, die nur über eine ideelle Verbindung im Zusammenhang stehen.

Regelungen sollten so eindeutig abgefasst werden, dass sie auch im Nachhinein keine Interpretation zulassen.

Berry

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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo mjoschi,

Man kann sicher regeln dass der Zugewinn der IMMO ausgeschlossen wird.

Andererseits "sollte" das Einkommen beiden Partnern in der Ehe gehören.

Es sollte nur jedem Partner klar sein, was der Ausschluss bedeutet. ( aber wir reden hier nicht von Moral)

edy

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#3
 Von 
mjoschi
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

das ist natürlich klar das es ausgewogen sein muss, da in diesem theoretischen Fall allerdings die Tilgung
des noch offenen Finanzierung nur duch M und dessen Eltern erfolgt soll dieser Zugewinn für den Fall einer Scheidung
ausgeklammert werden.
Wie müsste man sowas konkret formulieren?
Z.B. "Verbindlichkeiten und deren Tilgung, die in direktem Zusammenhang mit den aus der Zugewinngemeinschaft ausgeschlossenen Gütern stehen, unterliegen ebenfalls nicht dem Zugewinnausgleich" ?

Würde das den Zugewinn durch Tilgung der Immobilienfinanzierung ausklammern?

Danke und viele Grüße!



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#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo mjoschi,

du solltest dich mal in die Materie Zugewinn einarbeiten.

Zitat (von mjoschi):
des noch offenen Finanzierung nur duch M und dessen Eltern erfolgt soll dieser Zugewinn für den Fall einer Scheidung
ausgeklammert werden.


Geld was von den Eltern kommt ist "Schenkung/Erbe" und fließt in dein Anfangsvermögen.

Ein Vetrag müsste von einem Notar gemacht werden.

edy

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Wie müsste man sowas konkret formulieren?


Da der Vertrag ohnehin notariell abgeschlossen werden muss, sollte man die Formulierung dem Notar überlassen.

Zitat:
Geld was von den Eltern kommt ist "Schenkung/Erbe" und fließt in dein Anfangsvermögen.


Da muss man dagegen wieder aufpassen. Das Geld von den Eltern sollte nicht zum Anfangsvermögen zählen

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#6
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von hh):
Zitat:
Geld was von den Eltern kommt ist "Schenkung/Erbe" und fließt in dein Anfangsvermögen.
Da muss man dagegen wieder aufpassen. Das Geld von den Eltern sollte nicht zum Anfangsvermögen zählen


aufpassen ja.

Es müsste ausschließlich einem Partner und zur Vermögensbildung zukommen.

Ein hohes Anfangsvermögen ( plus Indexierung ) könnte vorteilhaft sein.

Der Notar kann evtl. weiterhelfen.

edy

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