Hallo,
folgende Frage:
M + F wollen heiraten. M besitzt eine Immobilie auf die noch eine
Immobilienfinanzierung alleine auf M läuft.
Wenn bei einer modifizierten Zugewinngemeinschaft die Immobilie ausgeklammert wird,
ist damit automatisch auch der Zugewinn durch Tilgung des Kredites ausgeklammert?
Danke und viele Grüße!
modifizierte Zugewinngemeinschaft und finanzierte Immobilie
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Meines Wissens nach nein, weil es sich um zwei eigenständige Sachverhalte handelt, die nur über eine ideelle Verbindung im Zusammenhang stehen.
Regelungen sollten so eindeutig abgefasst werden, dass sie auch im Nachhinein keine Interpretation zulassen.
Berry
Hallo mjoschi,
Man kann sicher regeln dass der Zugewinn der IMMO ausgeschlossen wird.
Andererseits "sollte" das Einkommen beiden Partnern in der Ehe gehören.
Es sollte nur jedem Partner klar sein, was der Ausschluss bedeutet. ( aber wir reden hier nicht von Moral)
edy
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
das ist natürlich klar das es ausgewogen sein muss, da in diesem theoretischen Fall allerdings die Tilgung
des noch offenen Finanzierung nur duch M und dessen Eltern erfolgt soll dieser Zugewinn für den Fall einer Scheidung
ausgeklammert werden.
Wie müsste man sowas konkret formulieren?
Z.B. "Verbindlichkeiten und deren Tilgung, die in direktem Zusammenhang mit den aus der Zugewinngemeinschaft ausgeschlossenen Gütern stehen, unterliegen ebenfalls nicht dem Zugewinnausgleich" ?
Würde das den Zugewinn durch Tilgung der Immobilienfinanzierung ausklammern?
Danke und viele Grüße!
Hallo mjoschi,
du solltest dich mal in die Materie Zugewinn einarbeiten.
Zitatdes noch offenen Finanzierung nur duch M und dessen Eltern erfolgt soll dieser Zugewinn für den Fall einer Scheidung :
ausgeklammert werden.
Geld was von den Eltern kommt ist "Schenkung/Erbe" und fließt in dein Anfangsvermögen.
Ein Vetrag müsste von einem Notar gemacht werden.
edy
Zitat:Wie müsste man sowas konkret formulieren?
Da der Vertrag ohnehin notariell abgeschlossen werden muss, sollte man die Formulierung dem Notar überlassen.
Zitat:Geld was von den Eltern kommt ist "Schenkung/Erbe" und fließt in dein Anfangsvermögen.
Da muss man dagegen wieder aufpassen. Das Geld von den Eltern sollte nicht zum Anfangsvermögen zählen
Hallo,
ZitatZitat: :
Geld was von den Eltern kommt ist "Schenkung/Erbe" und fließt in dein Anfangsvermögen.
Da muss man dagegen wieder aufpassen. Das Geld von den Eltern sollte nicht zum Anfangsvermögen zählen
aufpassen ja.
Es müsste ausschließlich einem Partner und zur Vermögensbildung zukommen.
Ein hohes Anfangsvermögen ( plus Indexierung ) könnte vorteilhaft sein.
Der Notar kann evtl. weiterhelfen.
edy
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
16 Antworten