muss ich für wasserschaden (ganz) haften?

8. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
jeevan
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
muss ich für wasserschaden (ganz) haften?

hallo
letztes jahr in der kältesten zeit (anfang februar)
war ich in urlaub und ein gefrierendes wasserrohr brach in meiner küche (oberstes stockwerk) und setzte die unbewohnten wohnungen unter mir unter wasser.
meine wohnung wurde aufgebrochen und eine trockenfirma
legte den strang unter mir wieder trocken.
nun verlangt die versiucherung des vermieters von mir
diese kosten (11000 euro) zu übernemhmen, da ich dafür sorge hätte tragen müssen, die wohung auch in
abwesenheit beheizt zu halten - soweit so gut!

doch das haus steht außer meiner wohnung leer,
ist mehr als 100 jahre alt und marode bis in die knochen... es wartet seit einigen jahren auf modernisierung, welche allerdings sehr langsam (bislang erst 4 von 11 wohungen in etwa 3 jahren) vonstatten geht -
und das haus sowie die wohnungen gleichen einer
bauschutthalde)
ich hatte selbst gehörige probleme, als ich im januar
noch mich der kältewelle darin stellen musste, mit
meinem kohlekachelofen wenigstens ein einziges zimmer
warm genug zum überleben zu halten - den rest der
wohnung musste ich den naturgewalten überlassen
- auch weil keine mitheizenden nachbarwohnungen rasches
auskühlen meiner wohnung erschwert hätten... und im
obersten stockwerk ist es dazu noch am kältesten

ich hatte zwar dann für die dauer meiner abwesenheit jemand beauftragt in meiner wohnung regelmäßig nach dem rechten zu sehen, doch wäre es eine zumutung gewesen, von dieser person zu verlangen nebst längerer anfahrt täglich eine halbe stunde lang kohlen aus dem keller zu holen und einen kachelofen anzufeuern (von den kosten ganz zu schweigen)

meine fragen:
a) muss man mir nicht erst nachweisen, dass der
wasserrohrbruch wirklich auf fehlende heizung
zurückzuführen ist ?
(ich hatte zwar einen separaten gasverbrennungs
ofen modell anno dazumal in dieser zeit in der küche,
doch die betreibung desselben in meiner abwesenheit
hätte etwa 8 euro am tag ausgemacht - als hartz4
empfänger keine alternative für meine monatelange
abwesenheit.

b) ich bezahle in meinen betriebskosten für eine
haftpflichtversicherung - ist diese nicht dafür
zustständig (ich als privatperson besitze keine)?

c) für eine solche summer gerade stehen zu müssen,
würde von mir einen offenbarungseid verlangen ...
damit wäre letztlich auch niemand geholfen...
gäbe es im schlimmsten fall nicht die möglichkeit
für einen vergleich?

hoffe der taxt war nicht zuu lang und hat sie
nicht vom lesen abgehalten...
über antworten zu meinen fragen bzw. ähnliche
erfarungsbrichte würde ich mich freuen!
vor allem natürlich über aufbauende antworten...

danke vielmals

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

letztes jahr in der kältesten zeit (anfang februar)
war ich in urlaub
als hartz4 empfänger keine alternative für meine monatelange
abwesenheit.


Ich kann mir keine monatelangen Urlaube leisten, aber jetzt weiss ich wenigstens, wo meine Steuergelder versickern.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jeevan
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für diesen beitrag - sehr hilfreich!
es handelte sich übrigens eher um einen betreuungsurlaub - musste meine kranken eltern pflegen und war deshalb nicht
anwesend ...
sonst noch jemand mit einer diesmal fachlich/sachlichen
antwort?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Karl-Peter
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 8x hilfreich)

Morgen,

Die Tatsache, das du als Wärmequelle nur diesen Kachelofen hast und dieser in der Zeit deiner Abwesenheit nicht befeuert wurde, wird dich meiner Meinung nach in Schwierigkeiten bringen.
Man wird dir bei der Beweisführung mit Sicherheit die Frage stellen, warum du in deiner längeren Abwesenheit (in den Wintermonaten) nicht vorsorglich das Wasser abgestellt (oder geht das baulich nicht? Kann ja sein.) bzw. jemanden beauftragt hast deine Wohnung zu Heizen. Letzteres ist ja geschehen...aber soll der für die unzumutbarkeit Haftbar gemacht werden?

Denn die unter dir liegenden nicht bewohnten Wohnungen hatten ja auch keinen Rohrbruch, obwohl sie nicht beheizt waren. Dort wird man sicherlich das Wasser abgedreht haben.

...alles nur Vermutungen...

Der Beweis ist gegeben. Du warst in den Wintermonaten nicht zu Hause, die Wohnung war kalt, das Wasser nicht abgestellt...

Vom VM wird im gegenzug verlangt, das er bei hohen Frosttemperaturen auch in den leerstehenden Wohnung für eine ausreichende Beheizung sorgen muss, sollte dort ein Wasserschaden aufgetreten sein.

VG K.P.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
jeevan
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

danke karl peter fürs wirkliche eingehen auf die thematik!
ich wusste nichts von einer möglichkeit des
wasserabstellens
- aber unwissenheit schützt ja nicht vor strafe...

und dass du, talib, hier so ne schlechte bewertung von leuten bekommst kann ich gut verstehen - ich nehme mal an du reagierst hier täglich auf der platform deine frustration ab, indem du deine pauschalen vorurteile ohne genauere kenntnis der sachlage rauskotzt - ich bin selbststänbdig und habe eine arbeit, die im letzten jahr aber wirtschaftlich in den keller gegangen ist, sodass ich seit kurzem unterstützung benötige...
ja ich weiß: selber schuld
mein urteil: neurotischer schwachkopf - mein rat:
bleib besser vom pc weg - behalte deine negativität
für dich oder nimm einen sandsack zum abreagieren,
das ist gesünder für alle beteiligten

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Lass diese Angelegenheit von einem Anwalt prüfen , ehe Du auch nur einen € bezahlst. Es geht hier um einen hohen Betrag, da solltest Du nicht ein Laienforum sondern lieber einen Fachmann fragen. Mit einem Beratungsschein geht das auch für Hartz 4 Empfänger. Alles andere wäre sehr unklug.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39754x hilfreich)

quote:
a) muss man mir nicht erst nachweisen, dass der
wasserrohrbruch wirklich auf fehlende heizung
zurückzuführen ist ?

quote:
und ein gefrierendes wasserrohr brach in meiner küche (oberstes stockwerk)

:crazy:

Woher hast du denn das Wissen das es gefroren und nicht verrottet war?

Zumindest diejenigen die die Wohnung aufbrachen dürften als Zeugen herhalten ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
jeevan
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

good point - das weiss ich natürlich nicht - ist eine
annahme, weil in dieser kälteperiode viele wasserleitungen
platzten...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39754x hilfreich)

Existiert das alte Rohr noch?

Es kommt natürlich darauf an was die Aussagen die in der Wohnung waren.


Natürlich kann man die Versicherung anschreiben und behaupten, das man davon aus gehe das das Rohr aufgrund des Alters geplatzt sei, da man keine andere Ursache sich vorstellen könne.
Und das man falls die Versicherung anderer Meinung sei die Beweise dafür sehen möchte und in sofern bis zur Vorlage derselben nicht zu weiteren Diskussionen bereit sei ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
jeevan
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

danke vielmals!
so in etwa nimmt meine strategie gestalt an ...
...und es wurde ja auch ab und an geheizt vom meinem freund -
- auch wen er nicht regelmäßig in der wohung war ...

vielen dank harry van sell für diese beiträge
weiß ich sehr zu schätzen!

0x Hilfreiche Antwort

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