Das so genannte Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten mit Kindern, in dem die Ehegatten sich jeweils als Alleinerben einsetzen. Die Kinder werden dann nach dem Tod des überlebenden Ehepartners als Schlusserben bestimmt.
Stirbt also ein Ehepartner, erbt der überlebende Ehepartner zunächst alles. Der überlebende Ehepartner kann frei über das Erbe verfügen und ist damit maximal abgesichert.
Da beim Tod eines Ehepartners an sich auch die Kinder erbberechtigt sind, wird im Berliner Testament bestimmt, dass die Kinder erst erben sollen, wenn der zweite Ehepartner gestorben ist. Für den Fall, dass Kinder diesen Wunsch der Eltern ignorieren und schon beim Tod des ersten Elternteils ihren Pflichtteil fordern (die Hälfte des gesetzlichen Erbteils), sollen sie beim Tod des zweiten Elternteils auch nur den Pflichtteil bekommen - also wieder nur die Hälfte des zustehenden Erbes.
Ihre Vorteile:
- Sie erhalten Ihr gemeinschaftliches Berliner Testament basierend auf Ihren Anforderungen
- Für verheiratete Paare und Partner in eingetragenen Lebenspartnerschaften geeignet
- Setzen Sie den Ehepartner als Alleinerben und Kinder als Schlusserben ein
- Hinweise, Hilfen und Tipps helfen Ihnen bei wichtigen Entscheidungen
- Sie können das Dokument herunterladen, ausdrucken und nachträglich ändern
- Ihre Daten werden vertraulich behandelt
- Von erfahrenen Rechtsanwälten erstellt und geprüft
- Sie können Ihr Berliner Testament bei Bedarf auch noch einmal von einem Anwalt prüfen lassen