Wenn Sie selbst nicht in der Lage sind, Ihre eigenen Angelegenheiten zu erledigen, bestellt das Betreuungsgericht für Sie einen Betreuer. Dem können Sie mit der Betreuungsverfügung vorbeugen und selbst eine Person bestimmen, die im Falle Ihrer Handlungsunfähigkeit für Sie tätig werden soll, z.B. nach einem Unfall oder einer Krankheit.
Die Betreuungsverfügung ist abgesichert: Sie wird erst wirksam, wenn eine Betreuung auch tatsächlich erforderlich ist. Der Inhalt Ihrer Betreuungsverfügung wird dann gerichtlich überprüft und Ihre Vorgaben kontrolliert und umgesetzt.
Ihre Vorteile:
- Sie erhalten Ihre individuelle Betreuungsverfügung basierend auf Ihren Anforderungen
- Hinweise, Hilfen und Tipps helfen Ihnen bei wichtigen Entscheidungen
- Ergänzen Sie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, um maximal vorzusorgen
- Sie können das Dokument herunterladen, ausdrucken und nachträglich ändern
- Ihre Daten werden vertraulich behandelt
- Von erfahrenen Rechtsanwälten erstellt und geprüft
So funktioniert es:
Verfügbare Formate:
Sie erhalten Ihr Dokument in verschiedenen Formen. Versenden Sie PDFs oder bearbeiten Sie das Wordformat DOC nachträglich zu Hause.
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In Zusammenarbeit mit:
Rechtsanwalt
Michael Wieck