Rechtssicher die Miete im Gewerbemietverhältnis kündigen. Ein Gewerberaummietverhältnis kann in der Regel mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden. Die Kündigung ist allerdings nur je zum Quartalsende zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. möglich.
Gewerberaummietverhältnisse weisen oft eigenständige Kündigungsfristen auf, die von den gesetzlichen Vorgaben abweichen. Hier sollte auf jeden Fall der Vertrag eingesehen werden. Auch lange Laufzeiten sind möglich, in denen das Kündigungsrecht ausgeschlossen wird.
Mit vielen weiteren Tipps! Haben Sie Nutz- und Nebenflächen wie z. B. Garagen durch separaten Mietvertrag gemietet, müssen diese gesondert gekündigt werden. Möchten Sie sich für die Sonderkündigung vertreten lassen (z. B. da Sie sich im Ausland aufhalten), muss der Bevollmächtigte der Kündigung die schriftliche Original-Vollmacht beifügen.
Ihre Vorteile:
- Sie erhalten Ihr individuelles, ausformuliertes Kündigungsschreiben
- Für gewerbliche Mieter geeignet
- Für ordentliche und außerordentliche Kündigungen
- Hinweise, Hilfen und Tipps helfen Ihnen bei wichtigen Entscheidungen
- Sie können das Dokument herunterladen, ausdrucken und nachträglich ändern
- Ihre Daten werden vertraulich behandelt
- Von erfahrenen Rechtsanwälten erstellt und geprüft