Ein Mietvertrag sollte immer schriftlich geschlossen werden. Zwar kann er auch mündlich vereinbart werden, dabei besteht aber die Gefahr, dass wichtige Regelungen nicht definiert oder beweisbar sind. Dies kann im Streitfall zu Problemen führen.
Sind mehrere Mieter vorhanden, so sollte der Mietvertrag von allen Mietern unterzeichnet werden.
Dies gilt ebenfalls, wenn es mehrere Vermieter gibt. Auch hier sollte der Mietvertrag von allen Vermietern unterzeichnet werden.
Wenn Sie sich als Vermieter bei der Vermietung vertreten lassen, achten Sie darauf, dass die Vollmacht schriftlich erteilt wurde.
Ihre Vorteile:
- Sie erhalten Ihren Mietvertrag fertig zur Unterschrift, basierend auf Ihren Anforderungen
- Keine juristischen Vorkenntnisse oder Branchenwissen nötig
- Mietvertrag mit Staffelmiete, Indexmiete, befristet oder unbefristet oder mit Mindestmietdauer
- Hinweise, Hilfen und Tipps helfen Ihnen bei wichtigen Entscheidungen und Fristen
- Sie können das Dokument herunterladen, ausdrucken und nachträglich ändern
- Ihre Daten werden vertraulich behandelt
- Von erfahrenen Rechtsanwälten erstellt und geprüft
So funktioniert es:
Verfügbare Formate:
Sie erhalten Ihr Dokument in verschiedenen Formen. Versenden Sie PDFs oder bearbeiten Sie das Wordformat DOC nachträglich zu Hause.
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In Zusammenarbeit mit:
Rechtsanwalt
Nicolas Reiser