Rechtssicher als Mieter die Miete kündigen. Die übliche Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt drei Monate. Unter bestimmten Umständen kann der Mieter eine Sonderkündigung aussprechen, bei der kürzere Fristen gelten können.
Die Heizung soll renoviert werden und die Miete steigt. Der Mieter will seine Wohnung vorübergehend untervermieten, aber der Vermieter verbietet es. Das sind typische Fälle, in denen Mietern ein Sonderkündigungsrecht zusteht. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) legt fest, wann der Mieter - auch bei Zeitmietverträgen - außerordentlich kündigen darf.
Schicken Sie die Sonderkündigung im Zweifel per Post (Einschreiben mit Rückschein für den Beweis des Zugangs). Telegramm, Telefax, Fernschreiben oder E-Mail reichen als Übermittlung der Sonderkündigung nicht aus.
Haben Sie Nutz- und Nebenflächen wie z. B. Garagen durch separaten Mietvertrag gemietet, müssen diese gesondert gekündigt werden. Möchten Sie sich für die Sonderkündigung vertreten lassen (z. B. da Sie sich im Ausland aufhalten), muss der Bevollmächtigte der Kündigung die schriftliche Original-Vollmacht beifügen.
Ihre Vorteile:
- Sie erhalten Ihr ausformuliertes Sonderkündigungsschreiben basierend auf Ihren Anforderungen
- Für Sonderkündigungen Ihres Mietverhältnisses
- Für private Mieter geeignet
- Hinweise, Hilfen und Tipps helfen Ihnen bei wichtigen Entscheidungen
- Sie können das Dokument herunterladen, ausdrucken und nachträglich ändern
- Ihre Daten werden vertraulich behandelt
- Von erfahrenen Rechtsanwälten erstellt und geprüft