Wer einen Kredit vorzeitig an seine Bank zurückzahlt, wird regelmäßig zur Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aufgefordert. Diese Vorfälligkeitsentschädigung ist als Ausgleich dafür gedacht, dass der Bank durch die Rückzahlung des Kredits vorzeitig Zinszahlungen ausbleiben. Je nach Restlaufzeit des Kredits kann die Vorfälligkeitsentschädigung daher schnell eine Summe von über 20.000 € ausmachen.
Aber nicht immer ist diese Forderung der Bank rechtmäßig. Nur unter bestimmten Umständen darf die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung einfordern. Durch eine Gesetzesänderung am 21.03.2020 wurden die Anforderungen an eine solche Vorfälligkeitsentschädigung für Immobilienkredite nochmals verschärft. Viele Banken haben bei Vertragsschluss jedoch vergessen, diese gesetzlichen Änderungen auch in ihre Verträge einzuarbeiten.
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