nicht angemeldeter Kamin

2. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Tolpan
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 1x hilfreich)
nicht angemeldeter Kamin

Hi,
in unserem Haus befindet sich ein offener Kamin.
Wir wohnen mittlerweile seit zwei Jahren hier, aber der Schornsteinfeger hat ihn noch nie gefegt.
Jetzt weiß ich nicht, ob dem Schornsteinfeger dieser Kamin von den Vorbesitzern gemeldet wurde.
Ich habe nun leider keine Ahnung, ob die Vorbesitzer eine Genehmigung hatten oder ob es überhaupt eine gibt?
Deswegen habe ich Angst den Schornsteinfeger deswegen zu fragen.
Muss ein offener Kamin, welcher einen bestehenden Kamin nutz, angemeldet werden und kann er mir nachträglich versagt werden?
Thanx für die Antwort.

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Jeder Kamin muss durch den zuständigen Bezirksschornsteinfeger abgenommen werden, sonst darf er nicht genutzt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Kamin an einen bestehenden Kaminzug angeschlossen wurde. Sollte der Kamin nicht ordnungsgemäß errichtet und angeschlossen sein, kann ihn der Schornsteinfeger auch stilllegen. Aber letzten Endes ist das ja auch in Eurem Interesse, wegen der Sicherheit.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Heinz-J.
Status:
Schüler
(395 Beiträge, 56x hilfreich)

Achtung, durch die fehlende Säuberung kann es zu einem Schornsteinbrand kommen mit sehr schwerwiegenden Folgen, bis hin zum Totalverlust des Hauses. Bitte sofort den Schornsteinfeger anrufen!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Ich rate dir auch den Schornsteinfeger zu informieren: Wenn euer Haus abbrennt, zahlt keine Versicherung wg. des nicht gemeldeten Kamins!!!

........und keine Angst: wenn der Kamin ordnungsgemäß angelegt ist, dürfte der Genehmigung nichts im Wege stehen. Läuft nur der offene Kamin über diesen Schornstein??

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Bleibt noch die Frage, wenn der Kamin wirklich nicht abgenommen wurde und nun auch wegen Mängel nicht abgenommen wird, in wie weit man den Vorbesitzer regresspflichtig machen kann. Denn wenn ich ein Haus kaufe, bei dem ein Kamin oder Kaminofen bereits installiert ist, dann kann ich wohl auch davon ausgehen, dass dies im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen gemacht wurde.

Ansonsten kann ich mich nur anschliesen: schon wegen der Versicherung beim Vormieter oder Schornsteinfeger nachfragen, wann dieser abgenommen wurde.

-----------------
"Chylla"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.636 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen