Hi,
in unserem Haus befindet sich ein offener Kamin.
Wir wohnen mittlerweile seit zwei Jahren hier, aber der Schornsteinfeger hat ihn noch nie gefegt.
Jetzt weiß ich nicht, ob dem Schornsteinfeger dieser Kamin von den Vorbesitzern gemeldet wurde.
Ich habe nun leider keine Ahnung, ob die Vorbesitzer eine Genehmigung hatten oder ob es überhaupt eine gibt?
Deswegen habe ich Angst den Schornsteinfeger deswegen zu fragen.
Muss ein offener Kamin, welcher einen bestehenden Kamin nutz, angemeldet werden und kann er mir nachträglich versagt werden?
Thanx für die Antwort.
nicht angemeldeter Kamin
Verbaut?
Verbaut?
Jeder Kamin muss durch den zuständigen Bezirksschornsteinfeger abgenommen werden, sonst darf er nicht genutzt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Kamin an einen bestehenden Kaminzug angeschlossen wurde. Sollte der Kamin nicht ordnungsgemäß errichtet und angeschlossen sein, kann ihn der Schornsteinfeger auch stilllegen. Aber letzten Endes ist das ja auch in Eurem Interesse, wegen der Sicherheit.
Achtung, durch die fehlende Säuberung kann es zu einem Schornsteinbrand kommen mit sehr schwerwiegenden Folgen, bis hin zum Totalverlust des Hauses. Bitte sofort den Schornsteinfeger anrufen!
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Ich rate dir auch den Schornsteinfeger zu informieren: Wenn euer Haus abbrennt, zahlt keine Versicherung wg. des nicht gemeldeten Kamins!!!
........und keine Angst: wenn der Kamin ordnungsgemäß angelegt ist, dürfte der Genehmigung nichts im Wege stehen. Läuft nur der offene Kamin über diesen Schornstein??
Bleibt noch die Frage, wenn der Kamin wirklich nicht abgenommen wurde und nun auch wegen Mängel nicht abgenommen wird, in wie weit man den Vorbesitzer regresspflichtig machen kann. Denn wenn ich ein Haus kaufe, bei dem ein Kamin oder Kaminofen bereits installiert ist, dann kann ich wohl auch davon ausgehen, dass dies im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen gemacht wurde.
Ansonsten kann ich mich nur anschliesen: schon wegen der Versicherung beim Vormieter oder Schornsteinfeger nachfragen, wann dieser abgenommen wurde.
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"Chylla"
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