Guten Tag,
ich bin froh, dass ich dieses Forum gefunden habe :-)
Es geht um folgendes:
Ich habe am 16.9.2001 einen Zeitmietvertrag (3 Jahre) einschliesslich Staffelmiete geschlossen. Beruflich muss ich jetzt weg und möchte diesen Mietvertrag natürlich gerne "loswerden".
In dem Mietvertrag ist KEIN Befristungsgrund (wie nach neuem Mietrecht gefordert) angegeben. Daher sollte es sich eigentlich um einen "unbefristeten Mietvertrag" handeln, den ich ordentlich kündigen kann ...
... hoffe ich.
Kann ich diesen Mietvertrag ordentlich kündigen oder stellt mir da die gleichzeitige Staffelmietvereinbarung ein Bein (das ist mir als absoluten Rechtslaien nämlich völlig unklar)??
Mit freundlichen Grüssen
Stefan Schlömer
"unqualifizierten" Zeitmietvertrag kündigen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Sehr geehrter Herr Schlömer,
was kann ich Ihnen erzählen, was Sie nicht ohnehin schon wissen.
Sie haben recht, für nach dem 01.09.2001 geschlossene MV findet das neue Mietrecht Anwendung, so daß die zeitliche Befristung nur wirksam ist, wenn die gesetzlich normierten Gründe schriftlich genannt sind. Ansonsten wird der MV als unbefristet behandelt, mit der Konsquenz, daß Sie mit 3-monatiger Frist kündigen können.
Hiervon vollkommen getrennt zu sehen ist die von Ihnen auch noch akzeptierte Staffelmiete. Mit Vertragslaufzeit bzw. Kündigungsfrist hat diese nichts zu tun.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
Rechtsanwalt
Guten Tag,
ich habe ein ähnliches Problem - will vorzeitig aus meinem Mietverhältnis, das laut Vertrag erst nach Ablauf eines Jahres kündbar ist, aussteigen.
Der Mietvertrag wurde am 21.Januar 2002 (also nach neuem Mietrecht?) abgeschlossen.
Welches sind die "gesetzlich normierten Gründe", was müsste in diesem Fall im Mietvertrag drinstehen?
Mit freundlichen Gruessen,
Florian Krüsch
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