Chinese probt den Zwergenaufstand

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Mindestgrößen im Land der kleinen Leute

„Sie sind zu klein für den Job.“ Diese Aussage klingt harsch und ist nicht unbedingt an einen Möchtegern-Basketballspieler gerichtet. In China ist es nicht unüblich, für die Besetzung eines Manager- oder Verwaltungspostens eine Mindestgröße festzulegen, bei der auch Al Pacino oder Dustin Hoffmann durch das Raster fallen würden. Damit wollen sich die Firmen und Verwaltungen der Welt von ihrer „besten Seite“ zeigen.

Der Chinese Jiang Tao wollte sich nicht damit abfinden, als die People's Bank of China per Inserat eine Führungsposition besetzen wollte und neben akademischen Qualifikationen auch eine Mindestgröße von 168 cm veranschlagte. Obwohl er selbst nicht betroffen war, verklagte Tao die Bank, weil er die Forderung einer Mindestgröße für Bewerber für verfassungswidrig hielt.

Ein Verwaltungsgericht nahm den Fall an, wandt sich aber bald aus der Affäre. Die Klage wurde fallengelassen, weil sie angeblich irrelevant, der Kläger persönlich nicht betroffen und es sowieso der falsche Zeitpunkt sei. Die Bank nahm ihre größenbezogenen Anforderungen dennoch zurück. Das Gericht merkte dazu an, wenn die Bank ein weiteres Mal versuchen sollte, Mindestgrößen durchzusetzen, solle halt jemand anders klagen.

In Asien herrschen andere Sitten? Nicht nur im bürgerrechtlich problematischen China, sondern auch in den USA kann es schwer werden, gegen größenbezogene Diskrimierungen vorzugehen. Dort hat man jedoch nicht mit mangelndem Kompetenzgefühl zu kämpfen. Vielmehr sind solche Diskriminierungen in den USA gesetzlich gar nicht abgedeckt.