Sex als Schwerstarbeit

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Der Tod eines Matrosen beim Bordellbesuch ist als Arbeitsunfall anzusehen. Das entschied der oberste Gerichtshof in Griechenland und sprach damit einer Witwe Anspruch auf Rente zu. Ihr Mann war bei einem Bordellbesuch auf den Philippinen in den Armen einer Prostituierten gestorben.
Das Gericht entschied, dass, obwohl der "Unfall" nach Abschluss der eigentlichen Arbeit geschehen sei, ein direkter Zusammenhang zu den "Eigenheiten des Matrosenberufes" bestünde. Die Erfüllung der beruflichen Pflichten bedeuteten in der Seefahrt eine längere Trennungszeit von Eheleuten, in der sich der Ehemann durchaus vernachlässigt fühlen könne. Der Tod beim Besuch eines Freudenhauses zu Erholungszwecken sei eindeutig als Berufsrisiko zu werten.
Der Witwe wurde in ihrer Klage auf Hinterbliebenenrente Recht gegeben, da ihr Mann "in Folge der Erfüllung seiner beruflichen Pflichten" verstarb.

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