Von Kotzbrocken und Bierbäuchen

Mehr zum Thema: Alles was Recht ist, Berufung, Unterlassungsklage
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Ein echter Kotzbrocken muss es verkraften können, beim Namen genannt zu werden. Vor allem, wenn er vorher selbst kräftig ausgeteilt hat. In diesem Sinne entschied das LG Nürnberg-Fürth (Az 16 S 2865/00), als es die Berufung eines Talkshowteilnehmers zurückwies, nachdem bereits seine Unterlassungsklage vor dem Amtsgericht Nürnberg erfolglos geblieben war. Der Mann hatte vor einiger Zeit an einer Talkshow teilgenommen, während der er im Laufe einer hitzigen Diskussion beschimpft wurde. Mit seiner Klage wollte er erreichen, dass der zuständige Fernsehsender die entsprechenden Passagen künftig nicht mehr ausstrahlen darf.

Die Gerichte wiesen die Klage des Talkshowgasts zurück, da die strittigen Beleidigungen durch seine Einwilligung gedeckt gewesen seien. Zum einen sei ihm, der schon zuvor Teilnehmer in einer anderen Talkshow gewesen war, von vornherein bewusst gewesen, auf welche Diskussionsebene er sich begeben würde. Zum anderen habe er den zulässigen Argumentationsrahmen durch seine eigenen Äußerungen selbst definiert.

Besonders aufgeregt hatte sich der Kläger darüber, von einer Frau in der Gesprächsrunde als "tierischer Kotzbrocken" bezeichnet worden zu sein. Er war der Meinung, diese Beleidigung sei rücksichtslos und ohne Zusammenhang zur Diskussion gefallen. Die Gerichte erkannten jedoch, dass ein eindeutiger Bezug zu Aussagen bestand, mit denen der Mann sich selbst vor und während der Show präsentiert hatte. Stolz hatte er behauptet, manche Frauen hielten ihn aufgrund seiner Lebensauffassung für einen Märchenprinzen, andere wiederum für einen Kotzbrocken. Und - bezogen auf den animalischen Charakter der menschlichen Natur - verkündete er: "Im Bett bin ich ein Tier!". Seine Gesprächspartnerin habe lediglich die beiden Aussprüche in pointierter Weise miteinander kombiniert, so das Urteil der Gerichte. Auch ihre provokative Frage: "Hast du dir schon mal deinen fetten Bierbauch angeguckt?", sei lediglich eine Reaktion auf eine vorher durch den "Kotzbrocken" geäußerte Kränkung. Er hatte eine Frau im Publikum folgendermaßen beschrieben: "Sie wird älter, sie wird dicker, sie muss sich um die Kinder kümmern; sie lässt nach, sie lässt nach.", und damit begründet, dass ihr Ehemann sie sicher erneut betrügen würde.

Der Kläger hatte behauptet, sich mit seinen eigenen Aussagen immer an das "Gebot der Sachlichkeit" gehalten zu haben. Nach diesem Maßstab seien die an ihn gerichteten Vorwürfe eindeutig nicht als unsachliche Beleidigungen zu bezeichnen. Das Amtsgericht habe zu Recht die Klage abgewiesen, entschied das LG Nürnberg.

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