Anstieg rechtsextremistisch orientierter Straftaten im Jahr 2000

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Unsicherheiten bei Statistik eingeräumt

Die Ergebnisse der extremistischen Kriminalstatistik für den Zeitraum 2000 liegen vor. Dies meldete das Bundesministerium des Inneren am heutigen Freitag. Im ersten Jahr des neuen Jahrhunderts gab es demnach einen Anstieg bei extremistischen Straftaten von 27,4% im Vergleich zum Jahr 1999.

Im Einzelnen wurden

  • 10.979 rechtsetremistische Straftaten,
  • 3.594 fremdenfeindliche Straftaten,
  • 1.378 antisemitische Straftaten,
  • 3.173 linksextremistische Straftaten und
  • 791 Straftaten bei politisch motivierter Ausländerkriminalität
registriert.

Zusammenfassend sind die linksextremistischen Straftaten und die politisch motivierte Ausländerkriminalität im Vergleich zum Vorjahreszeitraum etwas zurückgegangen, während die übrigen Straftaten deutlich angestiegen sind. Im Bereich des Rechtsextremismus sei die Zunahme von Gewaltdelikten besonders besorgniserregend, so das Ministerium.

Die Zuwächse der rechtsextremistischen Straftaten seien ohne Weiteres ein Indikator für ein anhaltendes Anwachsen rechtsextremistischer Aktivitäten. Allerdings wird seitens des Ministeriums auch auf Fehlerquellen und Unsicherheitsfaktoren in der Kriminalstatistik hingewiesen: Erfahrungen in der Vergangenheit hätten gezeigt, dass die Sensibilisierung der Bevölkerung durch ausführliche Medienberichte über Einzeltaten das Anzeigenverhalten der Bürger verändern könne. So sei möglich, dass die Statistik sich erhöhe aufgrund von Strafanzeigen, ohne dass es überhaupt mehr Straftaten gegeben habe: Es würden dann mehr Delikte angezeigt, die sonst von den Bürgern "übersehen" oder jedenfalls nicht zur Anzeige gebracht würden.

Das größte Problem der PKS ist der Faktor Dunkelfeld. Denn von der Kriminalstatistik werden nur die Straftaten erfasst, von denen die Behörden Kenntnis erlangen. Wie viele Straftaten unbeachtet bzw. unberücksichtigt bleiben, weiß kein Mensch. Ein weiterer Grund zur Verfälschung der Statistik ist die strafrechtliche Überbewertung durch die Polizei. So werden z.B. polizeilich festgehaltene "Wohnungseinbruchdiebstähle" später vor Gericht zu einem Versuch oder einem Hausfriedensbruch heruntergestuft.

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