Führerschein weg durch regelmäßigen Haschischkonsum

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Nun ist der Führerschein weg für den 22-jährigen "Pflanzenfan". Zwar wurde der junge Mann aus Trier nie bekifft am Steuer erwischt, trotzdem konnte ihm ein regelmäßiger und vor allem häufiger Haschischkonsum nachgewiesen werden. - Grund genug für die Richter, ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Dem Urteil des Verwaltungsgerichts Trier lag die Entscheidung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zugrunde, mit der dem 22-jährigen nach Einholung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis entzogen worden war. Bei der Untersuchung verlief, auch unter dem Nachweis anderer Drogen, insbesondere der Test auf Cannaboide positiv. Zusätzlich bestätigte ein psychologisches Gutachten, dass zu erwarten sei, dass der junge Autofahrer in Zukunft unter Haschischeinfluss fahren werde.

Gegen den Verwaltungsakt versuchte der Drogenkonsument, beim Verwaltungsgericht Trier Rechtsmittel einzulegen. Allerdings ohne Erfolg. Die Richter lehnten den Antrag ab. In ihrer Entscheidung stellten sie fest, dass bei regelmäßiger Einnahme von Cannabis die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen sei. Von einem regelmäßigen Drogenkonsum sei dann auszugehen, wenn das Rauschmittel über einen längeren Zeitraum hinweg immer wieder eingenommen werde. Nach eigenen Angaben habe der 22-jährige den Drogenkonsum schon mit 14 Jahren begonnen, zudem wurde ihm eine häufige Einnahme in jüngster Vergangenheit mittels eines Drogenscreenings nachgewiesen. In Anbetracht dessen glaubten ihm die Richter des Verwaltungsgerichts nicht, dass er nur gelegentlich konsumiere und stuften ihn als "ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen" ein, auch wenn ihm das Autofahren unter Drogeneinfluss nie konkret nachgewiesen werden konnte.

Erweist sich jemand als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, muss ihm gemäß dem Straßenverkehrsgesetz die Fahrerlaubnis entzogen werden, die Verwaltung hatte diesbezüglich also kein Ermessen. Das Verwaltungsgericht konnte daher keine Fehler bei der Ausübung der zuständigen Behörde feststellen und bestätigte den Führerscheinentzug, indem es die Klage abwies.