Das Verfahren der Prozesskostenhilfe
Mehr zum Thema: Anwaltsrecht, Gebührenrecht, Prozesskosten, Prozesskostenhilfe, Angaben, Verfahrenskostenhilfe, Antrag, AntragstellerWelche Angaben sind im Pkh-Bewilligungsverfahren vom Antragsteller zu machen
Bevor die Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe (Familienverfahren) durch das Gericht bewilligt wird, müssen eine Reihe von Angaben des Antragstellers getätigt werden. Er muss über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse Rechenschaft abgeben und diese Angaben entsprechend belegen. Diese Angaben des Antragstellers werden neben der Prüfung der Erfolgsaussichten seiner Forderungen gesondert geprüft.
Antrag ohne Formularnutzung nur in Ausnahmen erlaubt
Hierzu hat der Antragsteller grundsätzlich ein bestimmtes Formular zu verwenden. Dieses findet sich bei www.justiz.de/formulare/index.php. Die Verpflichtung zur Nutzung dieses Formulares entfällt nur, wenn der Antragsteller eine Partei kraft Amtes, juristische Person oder parteifähige Vereinigung ist oder ein Minderjähriger ist, der seine Abstammungs- und Unterhaltsansprüche durchsetzen muss.


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Der Antragsteller, der Leistungen gemäß SGB XII erhält, muss lediglich die Punkte A-D des Formulares ausfüllen und den Bescheid, einschließlich Berechnungsbogen vorlegen.
Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die Antragsteller, die das gesamte Formular ausfüllen müssen.
- Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. Es ist unerheblich woher die Einnahmen stammen und ob Steuern zu entrichten sind oder nicht: Arbeitseinkommen, selbst. Tätigkeiten, Zins- und Mieteinnahmen, Kapitaleinkünfte, Zinsen, staatliche Leistungen: Kindergeld, Wohngeld, Arbeitslosengeld etc.
- alle Einkünfte sind zu belegen
- selbständige Einkünfte Vorlage Gewinn- und Verlustrechnung
- Einnahmen des Ehegatten, Lebenspartner sind ebenfalls anzugeben, damit das Gericht feststellen kann, ob Freibeträge bei der PKH-Partei in Abzug zu bringen sind
- besondere Belastungen wie Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Kosten für Unterkunft und Heizung müssen belegt werden: Fahrtkosten zur Arbeit, Geldbußen, Kindertagesstätte, Kreditkosten, für einen Prozess zu leistenden PKH-Raten
- eigenes Vermögen muss angegeben werden, hierbei ist das Schonvermögen abzugrenzen, alles was zur Vermögenssubstanz und Existenzgrundlage gehört, ist nur einsetzbar, wenn ein kleinerer Barbetrag bis zu 2.600 EUR überschritten wird, so sind KFZ nicht einsetzbar, die zur Fahrt zur Arbeitsstätte gebraucht werden, das Familienheim ebenso wenig. Lebensversicherungen soweit sie zur Altersvorsorge dienen;
- Wichtig ist hervorzuheben, dass alle Angaben in der PKH vollständig und richtig sein müssen und Änderungen innerhalb der nächsten 4 Jahre ohne Aufforderungen durch das Gericht sofort und ohne Aufforderung mitgeteilt werden müssen, sonst droht die Aufhebung der PKH und u.U. auch weitere rechtliche Maßnahmen.
Fazit für Antragssteller:
Das PKH-Formular sollte aufmerksam und mehrfach studiert werden; wenn Sie einen Anwalt haben, betreut er die PKH-Antragstellung mit und wird Sie auch entsprechend beraten.
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Liebe Grüße
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Könnte man auch übersichtlicher bzwl. verständlicher gestalten:
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Konkret, wie sieht die "Prozesskostenhilfe" im österreichischem Recht aus?