Der Richter

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  1. Wie wird man Richter ?
  2. Was macht der Richter?
  3. Gibt es verschiedene Richterämter?
  4. Ist der Richter an Entscheidungen höherer Instanzen gebunden?
  5. Ausübungsformen der Richter:


  1. Wie wird man Richter?

    Die Befähigung zum Richteramt wird durch das Studium der Rechtswissenschaften und zwei juristische Staatsexamina erlangt. Deutlich überdurchschnittliche Leistungen in diesen beiden Examina sind inzwischen zu einer Grundvoraussetzung für den Eintritt in den Staatsdienst geworden.
    Zunächst wird ein Richter in den Dienst eines Bundeslandes übernommen und leistet eine dreijährige Probezeit ab, bis er zum Richter auf Lebenszeit ernannt werden kann.
    Dienstherr des Richters ist entweder ein Bundesland oder die Bundesrepublik Deutschland (Bundesrichter). Richter auf Probe werden regelmäßig aber nur von den Ländern in der Eingangsstufe eingestellt. Unmittelbarer Vorgesetzter des Richters ist der Präsident des Gerichtes, dem der Richter angehört. Der Präsident beurteilt auch den Richter auf Probe und äußert sich mit maßgeblichem Gewicht zu der Frage, ob er zum Richter auf Lebenszeit ernannt werden soll.

    Die Befähigung zum Richteramt ist aber nicht nur Voraussetzung für den Beruf des Richters, sie gilt als traditionelles Ausbildungsziel der deutschen Juristenausbildung. - So müssen auch Rechtsanwälte, Notare und Staatsanwälte die Befähigung zum Richteramt besitzen.




  2. Was macht der Richter?

    Den Richtern ist nach dem Grundgesetz die rechtsprechende Gewalt anvertraut:

    "Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetz vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt." (Artikel 92 GG)

    Diesem umfassenden Auftrag des Grundgesetzes entsprechend kommt den Richtern neben dem großen Gebiet der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit einschließlich der Bußgeldsachen (so genannte ordentliche Gerichtsbarkeit) deshalb auch die Rechtsprechung in der Verfassungs-, Verwaltungs-, Sozial-, Arbeits-, Finanz- und Disziplinargerichtsbarkeit zu.

    In erster Linie ist die praktische Tätigkeit des deutschen Richters die Rechtsanwendung:
    Er muss die Fähigkeit besitzen, einen Sachverhalt tatsächlich und in seiner rechtserheblichen Bedeutung zu erfassen, ihn an Hand der einschlägigen Paragrafen zu beurteilen, ihn richtig und unvoreingenommen zu entscheiden und die getroffene Entscheidung richtig zu begründen. Auf diese Art und Weise "spricht der Richter Recht" und ermittelt, ob sich beispielsweise jemand strafbar gemacht hat oder ob ein zivilrechtlicher Anspruch besteht.




  3. Gibt es verschiedene Richterämter?

    Grundsätzlich ist zwischen Berufsrichtern und ehrenamtlichen Richtern zu unterscheiden: Berufsrichter sind durch Aushändigung einer Urkunde in das Richteramt auf Lebenszeit berufen .
    Ehrenamtlicher Richter ist, wer kein Berufsrichter ist und trotzdem rechtsprechende Aufgaben wahrnimmt. - Ehrenamtliche Richter sind entweder direkte Vertreter des Volkes und werden dann als Schöffen bezeichnet oder sie nehmen an der Rechtsprechung für einen an einzelnen Verfahrensarten besonders interessierten Personenkreis teil.

    Auch gehört ein Richter immer nur einer Kammer bzw. einem Senat an. - So ist ein Richter zum Beispiel nie im Strafrecht und im Zivilrecht zugleich tätig.




  4. Ist der Richter an Entscheidungen höherer Instanzen gebunden?

    Richter sind nicht durch die ihnen bekannten Entscheidungen der höheren Instanzen rechtlich gebunden. Auch den Entscheidungen des BGH müssen die Richter nicht folgen, sie genießen "sachliche Unabhängigkeit".

    In der Praxis sieht es (ein wenig) anders aus: Entscheidet ein Richter gegen die ständige BGH-Auffassung mit einem Urteil, das einem Rechtsmittel unterliegt, tut er der Partei, die bei ihm gewinnt, keinen Gefallen. - Das Urteil wird mit großer Wahrscheinlichkeit in der nächsten Instanz aufgehoben werden, mit der Folge, dass die zuvor siegreiche Partei unterliegen wird und die Kosten beider Instanzen zu tragen hat.
    Gegen die Auffassung der nächsten Instanz wird der Richter in aller Regel daher nur dann entscheiden, wenn er wirklich bessere Gründe auf seiner Seite zu haben glaubt, mit denen er auch die nächste Instanz überzeugen kann.


    Die "sachliche Unabhängigkeit" des Richters endet dort, wo das Gesetz anfängt:
    Unser Grundgesetz spricht von der "Bindung der Rechtsprechung an das Gesetz". - Das heißt, ein Richter darf sich nicht über festgeschriebene Regeln und Normen hinwegsetzen; durch die bewusst falsche Rechtsanwendung macht sich ein Richter der Rechtsbeugung strafbar.




  5. Ausübungsformen der Richter

    Die richterliche Tätigkeit kann in einer großen Vielfalt von Gerichtszweigen ausgeübt werden. Zusätzlich bietet auch der mehrschichtige Aufbau der Gerichte innerhalb jedes einzelnen Gerichtszweigs unterschiedliche Funktionen. So entscheidet beispielsweise der Amtsrichter in Zivil- und Strafsachen mit geringerer Bedeutung allein. - Alle anderen Gerichte sind Kollegialgerichte, die mit drei bis fünf Richtern (beim Bundesverfassungsgericht sogar 8 Richter) besetzt sind und mit Stimmenmehrheit entscheiden.




  • Die ordentliche Gerichtsbarkeit

    Sie umfasst die Zivilgerichtsbarkeit und die Strafgerichtsbarkeit einschließlich der Bußgeldsachen. Die Zivilgerichtsbarkeit ist aufgeteilt in die streitige Gerichtsbarkeit (= alle Streitentscheidungen) und in die freiwillige Gerichtsbarkeit (Vormundschafts- und Nachlasswesen, Register- und Grundbuchsachen).




  • Die Verwaltungsgerichtsbarkeit

    Sie entscheidet über Anfechtungsklagen von Personen, die behaupten, durch den Verwaltungsakt einer Behörde in ihren Rechten verletzt zu sein und über alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten, die nicht verfassungsrechtlicher Art sind.




  • Die Sozialgerichtsbarkeit

    Sie ist die Gerichtsbarkeit im Bereich des Sozialrechts (Sozialversicherungen, Kassenarztrecht, Arbeitslosenversicherung und Kriegsopferversorgung).




  • Die Finanzgerichtsbarkeit

    Sie ist zuständig für Beschwerden gegen die Entscheidungen der Finanzämter (Steuersachen).




  • Die Arbeitsgerichtsbarkeit

    Sie ist die besondere Gerichtsbarkeit für Arbeitssachen, also für Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und zwischen Tarifvertragsparteien über die Gültigkeit von Tarifverträgen.




  • Das Bundespatentgericht

    Dieses Gericht entscheidet über Beschwerden gegen Beschlüsse der Prüfungsstellen und der Patent-, Gebrauchsmuster- und Warenzeichenabteilungen des Patentamtes sowie über Klagen auf Nichtigkeit oder Zurücknahme von Patenten.




  • Die Disziplinargerichtsbarkeit

    Sie entscheidet in Disziplinarverfahren gegen Beamte, Richter und Soldaten.




  • Die Verfassungsgerichtsbarkeit

    Sie entscheidet über Verfassungsbeschwerden, also über Klagen einzelner Bürger gegen verfassungswidrige Eingriffe der Staatsgewalt, aber auch über Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern, Regierung und Parteien oder zwischen zwei Ländern sowie über Anklagen gegen das Staatsoberhaupt, ein Regierungsmitglied oder einen Richter wegen verfassungswidrigen Verhaltens, außerdem über das Verbot verfassungsfeindlicher Parteien.

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