Der Staatsanwalt

Mehr zum Thema: Anwaltsrecht, Gebührenrecht, Strafverfahren, Verfahrensgrundsätze, Staatsanwalt, Staatsanwaltschaft
3,88 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
8

  1. Wie wird man Staatsanwalt?
  2. Was macht ein Staatsanwalt?
  3. Wie ermittelt die Staatsanwaltschaft im Strafverfahren?
  4. Wie ist die Staatsanwaltschaft aufgebaut?
  5. Können Staatsanwalt und Verteidiger einen Vergleich abschließen?

1. Wie wird man Staatsanwalt?

Wer Staatsanwalt werden möchte, muss die Befähigung zum Richteramt besitzen, d.h. das Jurastudium absolviert und sein erstes und zweites Staatsexamen bestanden haben. Für eine Tätigkeit als Staatsanwalt sind überdurchschnittliche Noten in beiden Examina erforderlich.

Ebenso wie der Richter muss auch der Staatsanwalt ein dreijährige Probezeit ableisten, bevor er als Staatsanwalt auf Lebenszeit ernannt werden kann.

Neben der Befähigung zum Richteramt ist ein leeres Vorstrafenregister Voraussetzung, um Staatsanwalt zu werden: Es darf keine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen einer vorsätzlichen Straftat vorliegen.

2. Was macht ein Staatsanwalt?

Die Staatsanwaltschaft führt im Strafverfahren in erster Linie die Ermittlungen. Die Staatsanwälte müssen durch Erforschung des Sachverhalts aufklären, ob ein hinreichender Tatverdacht für eine Anklage besteht. Dies kann durch die Befragung von Zeugen und das Sammeln von Beweisen geschehen, aber auch durch ein Geständnis des Verdächtigen.

Die Entscheidung über die Aufnahme der Ermittlungen, die Durchführung der Ermittlungen und die Anklageerhebung bei hinreichendem Tatverdacht bzw. die Einstellung des Verfahrens bei mangelndem Tatverdacht obliegen allein der Staatanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft bestimmt also das gesamte strafrechtliche Vorverfahren. Sie wird deshalb auch "Herrin des Vorverfahrens" genannt.
Auch wenn die Polizei Strafverfolgungstätigkeiten ausübt, ist sie nur Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft. Aufgrund ihrer personellen und technischen Ausstattung und ihrer kriminalistischen Erfahrung übernimmt die Polizei unterstützend Ermittlungstätigkeiten. Sind diese abgeschlossen, müssen die daraus gewonnenen Erkenntnisse unverzüglich der Staatsanwaltschaft zugesendet werden.

Bei Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungstätigkeiten kann das Gericht die Hauptverfahren eröffnen.
Die Staatsanwaltschaft verliest in der Hauptverhandlung den Anklagesatz und kann während der Beweisaufnahme Fragen stellen. Am Ende der Hauptverhandlung hält der Staatsanwalt sein abschließendes Plädoyer.

Nach Beendigung des Hauptverfahrens muss die Staatsanwaltschaft selbständig entscheiden, ob sie ein Rechtsmittel zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten einlegt. Denn auch hier muss die Staatsanwaltschaft wieder als ein zur Objektivität verpflichtetes Organ der Rechtspflege handeln.

Doch hiermit sind die Aufgaben der Staatsanwaltschaft noch nicht beendet: Liegt ein rechtskräftiges Endurteil vor, vollstreckt die Staatsanwaltschaft dieses Urteil. Sie muss also dafür sorgen, dass die im Urteil festgelegte Strafe faktisch durchgesetzt wird. So muss z.B. bei einer Freiheitsstrafe ein Haftbefehl beantragt werden. Die Staatsanwaltschaft ist also auch Vollstreckungsbehörde.
Die Strafvollstreckungsaufgaben der Staatsanwaltschaft werden nach dem Rechtspflegergesetz den Rechtspflegern übertragen.

3. Wie ermittelt die Staatsanwaltschaft im Strafverfahren?

Im Strafprozessrecht gilt das Legalitätsprinzip : Gibt es Anhaltspunkte für eine Straftat, so ist die zuständige Staatsanwaltschaft verpflichtet, die Ermittlungen einzuleiten. Ist hinreichender Tatverdacht gegeben, muss angeklagt werden.

Bei ihren Ermittlungen muss die Staatsanwaltschaft die gesamte Sachlage aufklären: Es sind sowohl Belastungsmaterialien zu sammeln als auch entlastende Umstände zu berücksichtigen.
Denn anders als in den USA ist die Staatsanwaltschaft im Strafverfahren nicht Partei, sondern ein dem Gericht gleichgeordnetes Organ der Strafrechtspflege, das zur Objektivität verpflichtet ist.

Das Legalitätsprinzip ist abgesichert durch die Straftat der "Strafvereitelung im Amt": Polizisten oder Staatsanwälte machen sich strafbar, wenn sie trotz Verdachts nicht ermitteln bzw. keine Anklage erheben.

4. Wie ist die Staatsanwaltschaft aufgebaut?

Jeder Instanz sind verschiedene Staatsanwaltschaften zugeordnet.

Auf Landesebene unterscheidet man die Staatsanwaltschaften und die Generalstaatsanwaltschaften.
Bei den Landgerichten (einschließlich der Amtsgerichte) wird das Amt der Staatsanwaltschaft durch einen leitenden Oberstaatsanwalt und ihm untergebene Staatsanwälte ausgeübt. Bei den Amtsgerichten sind auch so genannte Amtsanwälte tätig, die für diese Tätigkeit keine Befähigung zum Richteramt benötigen.
Die bei den Oberlandesgerichten tätigen Staatsanwälte gehören zur Generalstaatsanwaltschaft, die von einem Generalstaatsanwalt geleitet wird. Der Generalstaatsanwalt ist Vorgesetzter der Oberstaatsanwälte in seinem Bereich.

Die auf Bundesebene für den Bundesgerichtshof zuständige Staatsanwaltschaft nennt man Bundesanwaltschaft. Ihr steht der Generalbundesanwalt vor.

Vorgesetzter der verschiedenen Landesstaatsanwaltschaften ist der jeweilige Landesjustizminister.Vorgesetzter der Bundesanwaltschaft ist der Bundesjustizminister.

5. Können Staatsanwalt und Verteidiger einen Vergleich abschließen?

Der Staatsanwalt und der Verteidiger treffen sich vor der Gerichtsverhandlung und einigen sich auf ein bestimmtes Strafmaß. Das kennen wir alle aus diversen amerikanischen Fernsehserien.
Doch hier in Deutschland ist eine solche Vorgehensweise nicht möglich, denn der Staat hat aufgrund des im Strafprozess geltenden Offizialprinzips einen Strafanspruch. Ein solcher Strafanspruch entsteht, sobald eine Straftat begangen wird. Der Strafanspruch muss dann von Amts wegen durch Staatsorgane durchgesetzt werden, sogar wenn der Verletzte dies nicht möchte. Hat es z.B. wegen eines Streites eine Schlägerei gegeben und die Staatsanwaltschaft hat davon Kenntnis erlangt, muss sie ein Verfahren wegen Körperverletzung einleiten, auch wenn sich die an der Schlägerei Beteiligten in der Zwischenzeit wieder vertragen haben und gar nicht wollen, dass es zu einem Strafverfahren kommt.
Auch greift hier wieder das Legalitätsprinzip ein, d.h. die Staatsanwaltschaft als unabhängiges Strafverfolgungsorgan muss bei hinreichendem Tatverdacht Anklage erheben.

Eine Ausnahme bestand bis 1999 nur, wenn es sich bei dem Angeklagten um einen Kronzeugen handelte. Allerdings erfolgte dann auch kein "Deal" zwischen Staatsanwalt und Verteidiger, sondern der Generalbundesanwalt entschied, ob er von einer Strafverfolgung absieht. Das war nur möglich, wenn der Täter bei terroristischen Straftaten oder bei organisiertem Verbrechen Wissen offenbarte, dass die Aufklärung der Tat fördern kann, bei der Ergreifung andere Täter hilft oder weitere Straftaten verhindert.
Die so genannte Kronzeugenregelung lief 1999 aus, seither galt die Strafmilderung nur noch bei Drogen- und Geldwäschedelikten. Auf eine Neuauflage der Kronzeugenregelung verzichtete die Bundesregierung zuletzt im Jahre 2002.

Das könnte Sie auch interessieren
Anwaltsrecht, Gebührenrecht Einen Notar - Wozu?
Verfahrensrecht Die allgemeinen Verfahrensgrundsätze im Zivilrecht
Verfahrensrecht Der Ablauf des Strafverfahrens
Anwaltsrecht, Gebührenrecht Der Richter
Meinung Wie stehen die Akten, Herr Staatsanwalt?