Rechtsanwältinnen mit Power kommen im Nadelstreifenanzug

Mehr zum Thema: Anwaltsrecht, Gebührenrecht, Anwaeltinnen, Rainmaker
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Rechtsanwälte, die überdurchschnittliche Umsätze erwirtschaften werden in den USA und in größeren Kanzleien auch hierzulande „Rainmaker“ genannt. Glenn Close in der neuen Anwältinnen-Serie „Damages“ macht es vor. Sie spielt eine mega erfolgreiche Wirtschaftsanwältin, die es „krachen“ lässt.

Am 1.1.2007 gab es deutschlandweit insgesamt 42.647 Rechtsanwältinnen (www.brak.de). Fast 30% der Anwaltschaft ist inzwischen weiblich. Fragt sich nur, wie viele weibliche „Rainmaker“ darunter sind. Es ist längst bekannt, dass Rechtsanwältinnen deutlich weniger verdienen als ihre Kollegen und dass sie in Wirtschaftskanzleien unterrepräsentiert sind. Das liegt nicht daran, dass Leute, die Mandate zu vergeben haben, lieber zu einem Rechtsanwalt gehen, sondern an der Tatsache, dass eine Rechtsanwältin nicht „schwiegersohntauglich“ ist. Es ist ein ungeschriebenes Gesetz, dass Männer lieber Männer im Beruf fördern. Und das gilt auch für viele Entscheider in Sozietäten.

Dabei sind beratende Berufe wie geschaffen für Frauen, denn sie verstehen es besser, Mandanten an sich zu binden und sind keinesfalls bloß auf Familienrecht oder Sozialrecht abonniert. Rechtsanwältinnen können ihr Geld in jedem Tätigkeitsschwerpunkt und in jeder Rechtsabteilung verdienen, wenn sie es nur wollen. Wer jedoch davor zurück schreckt, sich zu vermarkten, bleibt unter dem Durchschnitt. Einer der Hauptgründe dafür ist, dass Frauen nicht gelernt haben, so wie Männer im Beruf zu konkurrieren. Und häufig trauen sie sich nicht, ihre Dienstleistung anzubieten, sind zu schüchtern, ihre Erfahrungen und ihre fachlichen Qualifikationen hervor zu heben. Bereits 1994 schrieb die amerikanische Kollegin Theda C. Snyder einen Marketing-Ratgeber „Women Rainmakers’ 101+Best Marketing Tips“. Sie schildert beispielhaft die folgende Situation: „Ich treffe plötzlich einen Mandanten, von dem ich lange nichts mehr gehört habe und frage ihn, warum er mir keine Mandate mehr schickt. Er antwortet: Sie fragen ja nie.“

Internet & Co. als nützliche Marketinghilfen

Erste Hilfe, die nicht zu teuer ist, bietet das Internet und die dort etablierten anwaltsspezifischen Marketing-Dienstleister. Hier können besonders Berufsanfängerinnen und Wiedereinsteigerinnen versuchen, sich bemerkbar zu machen und an Mandate zu kommen. Wer Mitglied in einem der örtlichen Anwaltvereine ist, kann automatisch über die Anwaltssuche des Deutschen Anwaltvereins (www.dav.de) gefunden werden: www.anwaltauskunft.de Erfreulich ist, dass der Suchende gezielt nach einer Rechtsanwältin Ausschau halten kann.

Auch viele örtliche Anwaltvereine oder Landesanwaltsverbände mit Internetpräsenz bieten regionale Suchdienste an. Es lohnt sich, überall mal nachzufragen, was die aktive Teilnahme angeht und die eigenen Daten mitsamt Tätigkeitsschwerpunkten, Interessengebieten und Fremdsprachen dort stets á jour zu halten. Je aktiver die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Vereins ist, desto mehr Mandatskontakte dürften sich für die einzelne Rechtsanwältin ergeben.

Wer noch mehr machen möchte, als auf den guten Service der eigenen Lobby zu vertrauen, sollte sich www.123recht.de anschauen.

Hier können gegen ein monatliches Entgelt Ratgeberartikel veröffentlicht werden, was den Bekanntheitsgrad der Rechtsanwältin steigert und Kontakte, Mandate und Medienpräsenz erzeugt. Wichtig dabei ist, zielgerichtet und für den juristischen Laien verständlich zu schreiben. Da überwiegend Kollegen aktiv sind, fallen die Rechtsanwältinnen, die sich bisher eher selten hier tummeln, bereits durch ihre Fotos auf. Diese sollten deshalb professionell gemacht und mit Bewußtsein ausgewählt sein. Hinzu kommt dann das passende und möglichst aktuelle Thema aus dem Rechtsgebiet, in dem es „regnen“ soll.

Jede Kollegin, die sich traut, Ratgeberartikel online zu veröffentlichen, sollte möglichst eine eigene Homepage haben! Dabei spielt es keine Rolle, wie einfach oder wie interaktiv diese ist. Hauptsache, sie ist für den Interessenten, der aufmerksam geworden ist, abrufbar und enthält ein Minimum an Informationen über die Rechtsanwältin und ihre Kanzlei. Beispiele gibt es genug, um sich daran zu orientieren. Die eigene Homepage ist im Übrigen sowieso für jede Rechtsanwältin, die aktives Marketing betreiben will, ein „Must have“.

Wer Ebay gut findet und üben möchte, sich in der Öffentlichkeit bewerten zu lassen, sollte sich unbedingt www.frag-einen-anwalt.de ansehen. Hier versteigern Ratsuchende ihre Rechtsfragen. Neben den Marketingeffekten können engagierte Rechtsanwältinnen dort sogar Geld verdienen, was außerhalb des Internet nicht ohne Weiteres möglich ist, wenn noch kein Mandantenstamm vorhanden ist. Last but not least bedeutet die Präsenz auf den etablierten Anwaltssuchportalen ein hohes Listing in den Internet-Suchmaschinen. Wer Sie googelt, findet Sie ganz oben!

Networking mit Sinn und Verstand

Netzwerken ist wichtig und ganz unabhängig vom Alter, von den Jahren der Berufserfahrung, der familiären Situation oder der Spezialisierung. Für jede Rechtsanwältin sollte sich die Frage stellen, ob sie nicht den Austausch mit Kolleginnen, Kollegen und anderen Beraterinnen und Beratern braucht, um sich beruflich weiter zu entwickeln. Mandate sind dabei eine angenehme aber nicht unvermeidbare Begleiterscheinung. Vorne an steht in diesem Zusammenhang die Mitgliedschaft in einer der fachlichen Arbeitsgemeinschaften im Deutschen Anwaltverein. Weiterführende Infos dazu bietet wieder die DAV-Seite www.dav.de. Wer zunächst an Networking zwischen Anwältinnen denkt, kann bei den Kolleginnen der ArGe Anwältinnen Anschluß finden. www.dav-anwaeltinnen.de. Hier kümmert man sich um alle Fragen, die Rechtsanwältinnen und ihre Berufsausübung betreffen. Es wird sogar Mentoring angeboten.

Für Kolleginnen bis 40 Jahre, empfiehlt es sich, Mitglied im „Forum Junge Anwaltschaft“ zu werden, dem inzwischen mindestens 50% Rechtsanwältinnen angehören (www.davforum.de). Im Geschäftsführenden Ausschuß sind überwiegend Frauen, was ein Alleinstellungsmerkmal im DAV und seinen Arbeitsgemeinschaften ist. Daneben lohnt sich die Mitarbeit in einem Anwaltsverein vor Ort. Möglichst als Vereinsvorsitzende oder wenigstens im Vorstand! Wer sich in die Lobbyarbeit begibt, investiert zwar Zeit, profitiert jedoch von den übergeordneten Kontaktmöglichkeiten.

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Rechtsanwältin Regina Kohn, Hannover
Email: info@reginakohn.de