Abfindung bei Kündigung: Wie berechnet man die Abfindung?
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Viele Kündigungen, die Arbeitgeber aussprechen, sind angreifbar. Dann kann in vielen Fällen – vor Gericht oder außergerichtlich – eine Abfindung ausgehandelt werden. Doch wie berechnet man eine angemessene Abfindung? Ein Abfindungsrechner kann helfen!
Eine Abfindung soll den Arbeitnehmer für den Jobverlust entschädigen. Daher sollte sie eine angemessene Höhe haben. Zur Berechnung der so genannten Regelabfindung hat sich eine Faustformel etabliert. Doch Vorsicht: Regelabfindung bedeutet nicht, dass man immer einen rechtlichen Anspruch auf eine Abfindung hat. Ein gesetzlich festgeschriebenes Recht auf eine Abfindung gibt es nicht. Dennoch sind Arbeitgeber oft bereit, eine Entschädigungssumme zu zahlen, um eine langwierige und kostenintensive Kündigungsschutzklage zu verhindern.


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Faustformel zur Berechnung der Abfindung
Zur Faustformel: Sowohl Gerichte als auch Anwälte und Arbeitgeber nutzen eine Formel zur Berechnung der Abfindung, die ein Arbeitnehmer mindestens erhalten sollte. Sie setzt sich aus den Jahren der Betriebszugehörigkeit und dem Bruttomonatsgehalt zusammen und lautet wie folgt:
Monatsgehalt (Brutto) x 0,5 x Jahre der Betriebszugehörigkeit = Abfindung
Viel einfacher als die händische Berechnung der Abfindung ist die Nutzung eines Abfindungsrechners online. Im Rechner ist diese Formel hinterlegt. Nach Eingabe der individuellen Werte ermittelt der Abfindungsrechner die Regelabfindung. Diese wird in Brutto angegeben. Da man eine Abfindung versteuern muss, fällt die Summe, die später tatsächlich auf dem Konto des Arbeitnehmers landet, also etwas geringer aus.
Abfindung kann sich bei geschickter Verhandlung erhöhen
Wichtig zu wissen ist auch, dass die errechnete Abfindung nur ein Orientierungswert ist. Bei der Berechnung einer angemessenen Abfindung werden weitere Faktoren berücksichtigt, wie offene Urlaubsansprüche, ausstehende Boni oder Überstunden. Daher kann eine Abfindung auch weit höher ausfallen als im Abfindungsrechner angegeben. Zudem lässt sich die Summe über den Faktor in der Formel weiter erhöhen. Geschickte Anwälte verhandeln den Faktor 1 statt 0,5 – oder sogar den Faktor 1,5. Damit erhöht sich die Abfindung deutlich.
In jedem Fall empfiehlt es sich, einen Anwalt für Arbeitsrecht um Rat zu fragen, wenn eine Abfindung berechnet und ausgehandelt werden soll. Und: Sollte einem der Arbeitgeber ein Angebot samt Abfindung unterbreiten, sollte dieses nicht zu vorschnell unterzeichnet werden. Oft lassen sich höhere Summen oder weitere positive Vereinbarungen wie eine bezahlte Freistellung erreichen, wenn man das Angebot nachverhandelt. Die Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN haben sich auf die Verhandlung von Abfindungen für Arbeitnehmer spezialisiert. Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch und lassen Sie sich unverbindlich beraten!
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