Air Berlin: Verhandlungen über Transfergesellschaft

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Bei Air Berlin droht tausenden von Arbeitnehmern die Kündigung. Aktuellen Pressemeldungen zufolge (u. a. Zeit Online vom 23.10.2017) sollen nun Verhandlungen über eine Transfergesellschaft starten. Worum handelt es sich dabei? Was ist betroffenen Mitarbeitern von Air Berlin in diesem Zusammenhang zu raten?

Verhandlungen zwischen Bund und Ländern

Den aktuellen Berichten zufolge verhandelt der Bund aktuell mit den Ländern, in denen die Air-Berlin-Mitarbeiter beschäftigt sind (Berlin, Nordrhein-Westfalen und Bayern) über eine Transfergesellschaft. Für eine Transfergesellschaft werden zum Teil auch andere Bezeichnungen verwendet, wie zum Beispiel Auffanggesellschaft oder Qualifizierungsgesellschaft. In der Regel sollen dadurch Arbeitnehmer, die von der Arbeitslosigkeit bedroht sind, nicht direkt entlassen, sondern befristet weiterbeschäftigt und idealerweise direkt auf dem Arbeitsmarkt weitervermittelt werden.

Eintritt in Transfergesellschaft riskant

Der Übergang in eine solche (externe) Transfergesellschaft ist für Arbeitnehmer durchaus riskant. Regelmäßig wird ihnen der Abschluss eines Vertrages mit der Transfergesellschaft bei gleichzeitigem Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit dem bisherigen Arbeitgeber angeboten. Für den Fall, dass sie dazu nicht bereit sind, droht die Kündigung. Man verliert dadurch also oftmals den Kündigungsschutz, muss auf eine Kündigungsschutzklage verzichten. Gelingt die Vermittlung später dann nicht, stehen die Chancen, sich gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu wehren, dementsprechend schlecht. Auch ist die weitere Beschäftigung vielfach mit Einbußen beim Gehalt verbunden. Somit wäre dann im Falle einer späteren Arbeitslosigkeit auch das Arbeitslosengeld niedriger.

Keine voreilige Unterschrift

Auch wenn es sich also zunächst reizvoll anhört, die Arbeitslosigkeit zu vermeiden und befristet weiterbeschäftigt zu werden, sollten Mitarbeiter von einer vorschnellen Unterschrift unbedingt absehen und sich vorher beraten lassen. Das gilt auch und besonders dann, wenn Druck auf die Arbeitnehmer ausgeübt wird, sich schnell für die Transfergesellschaft zu entscheiden. Auch wenn ein Unternehmen, so wie Air Berlin aktuell, insolvent ist, besteht die Möglichkeit, mit einer Kündigungsschutzklage gegen eine Kündigung vorzugehen und sich so eine Abfindung zu sichern.

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