Annahme von VIP- Eintrittskarten für ein Bundesliga-Fußballspiel rechtfertigt Kündigung

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Wenn ein Arbeitnehmer von einem für den Arbeitgeber tätigen Dienstleiter VIP-Eintrittskarten für ein Bundesliga-Fußballspiel annimmt, so kann eine Kündigung des Arbeitnehmers gerechtfertigt sein. Arbeitnehmer dürfen keine Vorteile von Dritten annehmen, die dazu bestimmt oder geeignet sind, den Beschenkten in seinem geschäftlichen Verhalten zu beeinflussen.

Wenn der Arbeitnehmer mit der Annahme des Geschenks den Eindruck erweckt, er sei käuflich und vertrete bei seinen Entscheidungen nicht mehr allein die Interessen seines Arbeitgebers, so liegt ein gravierender Verstoß gegen das Schmiergeldverbot vor. Dabei kommt es nicht darauf an, ob durch die Geschenkannahme der Arbeitgeber tatsächlich geschädigt wird.

Die Annahme der Eintrittskarten ist objektiv geeignet, ein Wohlwollen des Arbeitnehmers gegenüber dem Schenker zu begründen. Ein solcher Verstoß gegen das Schmiergeldverbot kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

(LAG Rheinland-Pfalz vom 16.01.2009, 9Sa 572/08)