Arbeitgeber zahlt Gehalt nicht: Was tun?
Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, GehaltDer Arbeitgeber ist dem Arbeitnehmer gegenüber verpflichtet, rechtzeitig das geschuldete Gehalt zu zahlen. Das monatlich zu zahlende Gehalt ist in der Regel nach Ablauf des jeweiligen Monats fällig, d.h. der Arbeitgeber muss das Gehalt spätestens am ersten Tag des Folgemonats zahlen.
Kommt der Arbeitgeber seiner Pflicht zur rechtzeitigen Zahlung des Gehalts nicht nach, hat der Arbeitnehmer verschiedene Möglichkeiten, darauf zu reagieren:
Zur Zahlung auffordern und Frist setzen
Der Arbeitnehmer hat zunächst die Möglichkeit, den Arbeitgeber schriftlich oder mündlich zur Zahlung aufzufordern und auch eine Frist zur Zahlung zu setzen.
Um der Aufforderung Nachdruck zu verleihen, kann der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber androhen, nach fruchtlosem Fristablauf die Arbeit zu verweigern (siehe dazu weiter unten), einen Anwalt mit der Geltendmachung der Lohn- und Gehaltsansprüche zu beauftragen oder gerichtliche Schritte zur Durchsetzung dieser Ansprüche einzuleiten.
Abmahnung aussprechen
Der Arbeitnehmer hat auch die Möglichkeit, den Arbeitgeber abzumahnen. Die Erteilung einer Abmahnung bei einem Zahlungsrückstand des Arbeitgebers ist dann sinnvoll, wenn der Arbeitnehmer ein Interesse daran hat, das Arbeitsverhältnis kurzfristig zu beenden (z.B. weil er bei einem anderen Arbeitgeber anfangen will). Zahlt der Arbeitgeber auch nach einer Abmahnung nicht, kann der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis – je nach den Umständen – in der Regel fristlos kündigen.
Arbeitsleistung verweigern
Befindet sich der Arbeitgeber mit den Lohn- und Gehaltszahlungen im Rückstand, kann der Arbeitnehmer das Recht haben, die Arbeitsleistung zu verweigern („Zurückbehaltungsrecht“). Der Arbeitnehmer sollte dem Arbeitgeber aber vor der Einstellung der Arbeitsleistung immer zunächst androhen, dass er von diesem Recht Gebrauch machen wird.
Grundsätzlich kein Recht zur Verweigerung der Arbeitsleistung hat der Arbeitnehmer allerdings in den folgenden Fällen:
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der Lohnrückstand ist nur verhältnismäßig gering (weniger als 2 Monatsgehälter)
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es ist zu erwarten, dass die Verzögerung der Lohnzahlung nur kurzfristig ist
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dem Arbeitgeber kann durch die Arbeitsverweigerung ein unverhältnismäßig hoher Schaden entstehen
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der Lohnanspruch des Arbeitnehmers ist gesichert
Verweigert der Arbeitnehmer zu Recht die Arbeit, darf der Arbeitgeber dieses Verhalten nicht sanktionieren. Insbesondere darf er das Arbeitsverhältnis nicht wegen der Arbeitsverweigerung kündigen.
Für die Zeit, in der der Arbeitnehmer zu Recht die Arbeit verweigert hat, kann er verlangen, so bezahlt zu werden, als hätte er gearbeitet.
Zinsen verlangen
Zahlt der Arbeitgeber das Gehalt oder bestimmte Zusatzleistungen nicht oder nicht rechtzeitig, befindet er sich in der Regel in Zahlungsverzug. Der Arbeitnehmer ist deshalb berechtigt, vom Arbeitgeber Zinsen auf das ausstehende Gehalt zu verlangen (sogenannte Verzugszinsen), und zwar in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Das sind aktuell 5,12 Prozent (Stand: November 2010). Bei der Berechnung der Zinsen ist das Bruttogehalt zugrunde zu legen.
Schadensersatz verlangen
Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer grundsätzlich jeden Schaden zu ersetzen, den dieser dadurch erlitten hat, dass der Arbeitgeber das Gehalt nicht rechtzeitig gezahlt hat. Der Arbeitgeber muss deshalb z.B. für Steuernachteile aufkommen, die dem Arbeitnehmer dadurch entstanden sein können, dass er aufgrund einer einmaligen Gesamtnachzahlung mehr Steuern zahlen muss, als wenn der Arbeitgeber das Gehalt wie geschuldet monatlich gezahlt hätte. Von dem Schadensersatzanspruch umfasst wären auch die Kosten der Beauftragung eines Steuerberaters zur Ermittlung des entstandenen Schadens.
Klage erheben
Selbstverständlich hat der Arbeitnehmer auch die Möglichkeit, seinen Lohn beim Arbeitsgericht einzuklagen. Hat er den Prozess gewonnen, kann er mit Hilfe des Urteils des Arbeitsgerichts Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Arbeitgeber einleiten, z.B. einen Gerichtsvollzieher beauftragen oder das Konto des Arbeitgebers pfänden.
Ausschlussfristen beachten!
Wie auch immer ein Arbeitnehmer auf einen Zahlungsrückstand des Arbeitgebers reagieren will, in jedem Fall sollte er Folgendes beachten:
Es kann sein, dass der Arbeitnehmer bestimmte Fristen einhalten muss, wenn er seine Lohn- und Gehaltsansprüche nicht verlieren will. Dies ist dann der Fall, wenn im Arbeitsvertrag oder einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag sogenannte Ausschlussfristen enthalten sind.
Ausschlussfristen verlangen vom Arbeitnehmer, dass dieser seine Ansprüche innerhalb einer bestimmten Frist (zumeist 3 oder 6 Monate) gegenüber dem Arbeitgeber geltend macht. Werden die Ausschlussfristen nicht eingehalten, gehen die Ansprüche zumeist unwiderbringlich verloren (Ausnahmen sind aber möglich).