Arbeitsausfall wegen Hochwasser

Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, Kurzarbeitergeld, Hochwasser, Flut, Arbeitsamt, Antrag, Voraussetzungen
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So erhalten von der Flut betroffene Betriebe Kurzarbeitergeld

Das derzeitige Hochwasser in weiten Teilen Deutschlands und die damit zusammenhängenden Folgen bedeuten für eine Vielzahl mittelständischer Unternehmen und Betriebe eine Bedrohung ihrer wirtschaftlichen Existenz. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet deswegen die Möglichkeit, Kurzarbeitergeld wegen des Hochwassers bei den Agenturen für Arbeit zu beantragen.

Kurzarbeitergeld wegen Hochwasser - die Voraussetzungen

Die Zahlung von Kurzarbeitergeld setzt in betrieblicher Hinsicht einen erheblichen Arbeitsausfall mit Entgeltausfall voraus (§§ 169–171 SGB III). Das ist insbesondere der Fall, wenn er auf einem unabwendbaren Ereignis beruht. Weitere Voraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ist, dass in einem Betrieb regelmäßig mindestens ein Arbeitnehmer beschäftigt ist. Zudem muss ein Entgeltausfall von mehr als 10% vorliegen.

Arbeitnehmer müssen eine ungekündigte versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben. Erfüllt sind die persönlichen Voraussetzungen auch, wenn Arbeitnehmer während des Bezugs von Kurzarbeitergeld arbeitsunfähig werden, solange Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht oder ohne den Arbeitsausfall bestehen würde.

TIPP: Im Gegensatz zu konjunkturell bedingtem Arbeitsausfall gibt es für Krisenfälle wie dem derzeitigen Hochwasser zusätzliche Erleichterungen, Kurzarbeitergeld zu erhalten. Arbeitnehmer, in deren Betrieb die Arbeit wegen Hochwasser ausfällt, können bei Aufräumarbeiten in ihrem Betrieb helfen, ohne dass sie den Anspruch auf Kurzarbeitergeld verlieren. In diesem besonderen Fall ist es nämlich nicht notwendig, dass vor der Zahlung von Kurzarbeitergeld Arbeitszeitkonten ausgeglichen oder Urlaubstage genommen werden müssen.

Auch mittelbar betroffene Betriebe erhalten Kurzarbeitergeld

Auch Produktionsbetriebe, die von ihrem Zulieferer wegen des Hochwassers kein Material erhalten, können Kurzarbeitergeld beantragen. Gleiches gilt im umgekehrten Fall, nämlich wenn ein Zulieferer seine Waren nicht an seinen Abnehmer abliefern kann, weil dieser vom Hochwasser betroffen ist.

Kostenfreie Servicenummer für Betriebe

Wegen Hochwasser kann unter erleichterten Bedingungen Kurzarbeitergeld beantragt werden.

Bei Arbeitsausfall durch Hochwasserschäden kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Betroffene Betriebe sollten deshalb frühzeitig bei der Arbeitsagentur einen enstprechenden Antrag stellen. Die Telefonnummer für Betriebe lautet: 0800 455 55 20. Bei Fragen zum Thema Kurzarbeitergeld können sich Betriebe über diese bundesweite kostenfreie Servicenummer an einen Ansprechpartner ihrer Arbeitsagentur wenden. Über diese Rufnummer ist auch dann der Ansprechpartner erreichbar, wenn die örtliche Arbeitsagentur wegen des Hochwassers geschlossen werden musste.