Aufhebungsvertrag unterzeichnen? Nachteile für Arbeitnehmer

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Bevor es zu einer Kündigung kommt, setzen Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht selten gehörig unter Druck, um ihn dazu zu bewegen, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Damit schützt sich der Arbeitgeber nämlich vor dem Risiko, dass der Arbeitnehmer später die ausgesprochene Kündigung vor dem Arbeitsgericht mit einer Kündigungsschutzklage angreift.

Aufhebungsvertrag häufig günstiger für Arbeitgeber

Der Arbeitgeber hat durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages oftmals Vorteile gegenüber einer Kündigung des Arbeitnehmers. Greift nämlich der Arbeitnehmer die Kündigung später mit Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwalts, besser noch eines Fachanwalts für Arbeitsrecht an, kann er dadurch in der Regel deutlich bessere Konditionen aushandeln (speziell eine höhere Abfindung). Arbeitgeber kommen deshalb in der Regel mit einem Aufhebungsvertrag günstiger weg.

Aufhebungsverträge für Arbeitnehmer eher nachteilhaft

Daraus ergibt sich logischerweise, dass es für Arbeitnehmer in der Regel ungünstiger ist, einen Aufhebungsvertrag zu schließen, als die Kündigung anzugreifen. Das ergibt sich zum einen daraus, dass bei einer Vereinbarung vor dem Arbeitsgericht in der Regel bessere Konditionen herauskommen. Zum anderen ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrages auch mit erheblichen Nachteilen beim Bezug von Arbeitslosengeld verbunden, sofern der Arbeitnehmer noch keinen neuen Job hat. Hier drohen einmal eine Sperrzeit von drei Monaten, in denen es kein Arbeitslosengeld gibt, und zudem auch noch das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Somit bleibt unter Umständen von der Abfindung wenig bis gar nichts übrig.

Kosten für einen Fachanwalt als Abschreckungsgrund?

Oftmals zögern Arbeitnehmer mit der Beauftragung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht wegen der damit verbundenen Kosten. Dabei muss man folgendes berücksichtigen: Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache. In der Regel gelingt es dem Fachmann, die entstehenden Kosten (und deutlich mehr) auf die Abfindungssumme aufzuschlagen. Die Kosten werden außerdem von der Steuer abgesetzt. Die wirtschaftlichen Nachteile im Falle eines ungünstigen Aufhebungsvertrages sind in der Regel um ein Vielfaches höher, als die entstehenden Kosten.

Rechtsschutzversicherung muss zahlen

Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag vorlegt, ist ein Rechtschutzversicherungsfall entstanden. Die Rechtsschutzversicherung muss Deckungszusage erteilen, dies wurde inzwischen höchstrichterlich vom Bundesgerichtshof entschieden.

Was wir für Sie tun können

Wir vertreten Arbeitnehmer deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen und dem Ausspruch von Kündigungen. Sie sollte unbedingt vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages oder eines Abwicklungsvertrages rechtliche Beratung einholen. Wenn Sie es unterschrieben haben, ist regelmäßig kaum noch etwas auszurichten.

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