Aufhebungsvertrag – was ist das und wo liegen Risiken für Arbeitnehmer?

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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.

Begründung des Arbeitsverhältnisses

Ein Arbeitsverhältnis zu begründen, ist zunächst nicht schwer. Dies kann geschehen durch einen schriftlichen oder auch mündlichen Vertrag oder auch schlicht durch sog. konkludentes, also schlüssiges Verhalten, indem der Arbeitnehmer einfach die Arbeit aufnimmt und dafür vom Arbeitgeber bezahlt wird.

Beendigung schwieriger

Dass es bei der Beendigung nicht ganz so einfach läuft, zeigt allein schon das Erfordernis der Schriftform nach § 623 BGB. Zum einen kann der Arbeitgeber natürlich schriftlich kündigen. Dafür muss er dann allerdings die jeweiligen Voraussetzungen berücksichtigen und ist stets dem Risiko ausgesetzt, dass sich der Arbeitnehmer gegen die Kündigung im Wege der Kündigungsschutzklage wehrt. Deshalb sind bei Arbeitgebern Aufhebungsverträge ein beliebtes Mittel, um das Arbeitsverhältnis zu beenden.

Aufhebungsvertrag

Bei einem Aufhebungsvertrag handelt es sich um einen einvernehmlichen Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Neben dem Aspekt der Beendigung an sich werden im Rahmen dieses Vertrages dann vielfach auch die weiteren Bedingungen für dieselbe vereinbart, insbesondere die Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ein sehr gutes Zeugnis und weitere vergleichbare Regelungen. 

Großes Konfliktpotential

Auch wenn der Aufhebungsvertrag zunächst eher unscheinbar daherkommt, birgt er speziell für Arbeitnehmer eine ganze Reihe von Risiken. Mit Abschluss des Aufhebungsvertrages verzichten sie nämlich auf ihren Kündigungsschutz. Hat man den Vertrag einmal unterschrieben, kann man sich kaum mehr davon lösen. Auch wenn der Arbeitgeber mit einer vermeintlich hohen Abfindung lockt, ist der finanzielle Gewinn für Arbeitnehmer mitunter sehr überschaubar. Das hängt damit zusammen, dass in den Fällen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag die Bundesagentur für Arbeit geneigt ist, eine Sperrzeit beim Bezug vom Arbeitslosengeld zu verhängen. 

Vor Vertragsschluss beraten lassen

Arbeitnehmer sollten sich deshalb vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages unbedingt beraten lassen. Spezialisten, zum Beispiel Fachanwälte für Arbeitsrecht, können in der Regel bei einer Kündigung und anschließender Kündigungsschutzklage mehr für den Arbeitnehmer herausholen, als bei einem Aufhebungsvertrag. Der Aufhebungsvertrag ist in der Regel nur dann ein sinnvolles Instrument, wenn der Arbeitnehmer bereits eine neue Beschäftigung und damit keine Zeit für ein Klageverfahren hat.

Was wir für Sie tun können

Wir vertreten Arbeitnehmer deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen und dem Ausspruch von Kündigungen. Sie sollte unbedingt vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages oder eines Abwicklungsvertrages rechtliche Beratung einholen. Wenn Sie unterschrieben haben, ist regelmäßig kaum noch etwas auszurichten.