Aus für das Homeoffice?

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Das Bundesarbeitsgericht hat am 16.9.22 endgültig entschieden dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, Arbeitszeiten systematisch aufzuzeichnen.

Das Bundesarbeitsgericht hat am 16.9.22 endgültig entschieden, dass Arbeitgeber zur systematischen Arbeitszeiterfassung verpflichtet sind.

Zur Situation:

In Deutschland sind Arbeitgeber bislang nicht verpflichtet, die Arbeitszeiten der AN genau aufzuzeichnen.

Elisabeth Aleiter
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Hiervon gibt es Ausnahmen:

  • Geringfügig Beschäftigte müssen ihre Arbeitszeiten aufzeichnen;
  • Baugewerbe, Gastro haben Aufzeichnungspflicht;
  • Bei allen anderen AN nur bei Arbeit an Sonn- und Feiertagen;
  • Bei AN, die Überstunden leisten;

Es wird vermutet, dass rund 45 Mio von AN nicht ausgiebig in ihren Arbeitszeiten aufgezeichnet sind. Es wird ein großer Umbruch in der Arbeitswelt vermutet.

Es werden Orwellsche Zustände am Arbeitsplatz befürchtet. Andere sehen mehr Ausbeutungsschutz für Arbeitnehmer.

Wie soll Arbeitszeit konkret erfasst werden?

Wie Arbeitszeit erfasst werden soll, ist vom Gesetz nicht positiv erfasst. Es sind Exceltabellen möglich, wie handschriftliche Aufzeichnungen, oder EDV sind ebenfalls möglich. Wichtig es werden fälschungssichere Aufzeichnungen gefordert.

Ende vom Homeoffice?

Es wird selbstverständlich auch wieder gerne ein Panikszenario aufgezeigt. Die AN müssten dann wieder in die Betriebe. Homeoffice stünde vor dem Ende. Doch gerade die EDV bietet unermessliche Möglichkeiten. Es wird sicherlich eine Zeiterfassungssoftware für AG in Kürze verwendet werden, die auch an AN im Homeoffice ausgegeben werden können, die dann auch deren Arbeitszeiten festlegen. Für Arbeiten am PC ist dies jetzt schon machbar.

Fazit: Das BAG ist daher dem Europäischen Gerichtshof gefolgt, der diese Forderung schon 2019 stellte.

Wichtig!

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