Basketballspieler Joshiko Saibou Fall für das Arbeitsgericht Bonn

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Das Arbeitsgericht Bonn wird am 26.08.2020 zum Aktenzeichen 2 Ca 1671/20 einen Gütetermin zur Kündigungsschutzklage des gekündigten Basketballspieler Joshiko Saibou durchführen.

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Der Gütetermin im arbeitsgerichtlichen Verfahren dient der kurzen Erörterung der Sach- und Rechtslage zur Herbeiführung einer gütlichen Einigung der Parteien. Er dauert üblicherweise nicht länger als 30 Minuten. Ein Urteil in der Sache kann nicht ergehen.

Der Spieler war von seinem Verein, den Telekom Baskets Bonn, mit Schreiben vom 3.8.2020 „außerordentlich und fristlos aus wichtigem Grund“ gekündigt worden. Kündigungsgründe enthält das Kündigungsschreiben nicht. In der Öffentlichkeit hatte sich der Verein auf „Verstöße gegen Vorgaben des laufenden Arbeitsvertrags als Profisportler“ im Zusammenhang mit der Teilnahme des Spielers an einer Corona-Demonstration in Berlin unter Verletzung der Hygiene-Regeln berufen. Gegen diese Kündigung hat der Basketball-Profi Klage beim Arbeitsgericht Bonn eingereicht. Er hat die Kündigung zuvor in der Öffentlichkeit als „Schlag ins Gesicht der Meinungsfreiheit“ bezeichnet.

Rechtsanwalt & Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit den Tätigkeitsschwerpunkten Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC informiert Sie gern zum Kündigungsschutzrecht bei einer Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber.
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