Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit

Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Arbeitsbereitschaft, Arbeitszeit
4,17 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
6

Nach deutschem Recht beträgt derzeit die maximale Arbeitszeit zehn Stunden. Nach diesem Zeitraum sind zwingende Ruhephasen vorgeschrieben. Vor allem im medizinischen Dienst wird die gesetzlich vorgeschriebene Höchstarbeitszeit aber häufig überschritten.
Möglich ist dies durch das Arbeiten im Bereitschaftsdienst, der nach deutschem Recht nicht in die Berechnung der maximalen Arbeitszeit einzubeziehen ist. Genau hieran könnte sich jedoch durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) etwas ändern.

Arbeiten Sie im Bereitschaftsdienst?

Lesen Sie hier, ob Sie von dem neuen Urteil des EuGH profitieren.

123
Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit
Seite  2:  Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs
Seite  3:  Bereitschaftsdienst
Seite  4:  Ist das Urteil einfach auf Deutschland übertragbar?
Seite  5:  Auswirkungen des Urteils auf ähnliche Arbeitsformen
Seite  6:  Die Folgen
Seite  7:  Was ist zu tun?