Beschlussverfahren über Unwirksamkeit der Freistellungswahlen nach Mediation eingestellt

Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, Freistellungswahl, Betriebsrat, Mediation, Streitwertfestsetzungsverfahren, Landesarbeitsgericht
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Mediation und Rechtsweg sind kombinierbar

Das Mediation die Gerichte entlastet und sich Rechtsweg und Mediation perfekt ergänzen können, zeigt ein aktuelles Beispiel des Landesarbeitsgerichts Hamburg: Gegenstand des zu Grunde liegenden Beschlussverfahrens war ein Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit der Freistellungswahlen der Betriebsratsmitglieder.

Die Beteiligten haben im Rahmen einer Mediation über die Verteilung der zur Verfügung stehenden Freistellung ihre eigene, beste Lösung gefunden, so dass das Arbeitsgericht das Verfahren einstellen konnte.

Lediglich über die Höhe des Streitwertes musste das Gericht entscheiden. (LAG Hamburg, vierte Kammer, Beschluss vom 6.2.2012, AZ: 4 Ta 35/11)