Commerzbank plant Restrukturierung durch massiven Arbeitsplatzabbau

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Worauf sollten von einer Kündigung betroffene Mitarbeiter im Vorfeld bzw. bei der Durchsetzung ihrer Interessen achten?

Die Commerzbank plant, angesichts der schweren Branchenkrise unter dem Strich 9.600 Vollzeitstellen zu streichen.

Viele Mitarbeiter bei der Commerzbank bangen somit um den Verlust ihres Arbeitsplatzes. Doch was haben Sie als Arbeitnehmer / Angestellter für Rechte und Möglichkeiten, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben?

Commerzbank muss bei Kündigung Sozialauswahl treffen

Alle beschäftigten Arbeitnehmer bei der Commerzbank, die länger als sechs Monate beschäftigt sind, haben das Recht auf normalen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz.

Der Betrieb der Commerzbank wird fortgeführt, so dass die Commerzbank bei der Kündigung eines Beschäftigten nicht frei in seiner Entscheidung ist, welchem der betroffenen Arbeitnehmer er kündigen möchte. Die Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer ist an der sozialen Schutzbedürftigkeit auszurichten ( § 1 Abs. 3 KSchG).

Bei der Durchführung der Sozialauswahl muss der Arbeitgeber vergleichbare Arbeitnehmer in eine Reihenfolge bringen.

Merkmale der Sozialauswahl

Die Sozialauswahl richtet sich nach vier Merkmalen:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit,
  • Lebensalter,
  • Unterhaltspflichten und
  • Schwerbehinderung des Arbeitnehmers.

Diese vorzunehmende Sozialauswahl wird dem Arbeitgeber Commerzbank weiterhin erhebliche rechtliche Schwierigkeiten bereiten und eröffnet den betroffenen Angestellten die Möglichkeit der erfolgreichen Durchführung einer Kündigungsschutzklage. Wer eine Kündigung erhält, sollte unbedingt durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen, ob sich eine Kündigungsschutzklage lohnt. Gerade Mitarbeiter, die schon länger bei der Commerzbank beschäftigt sind, sollten die Erhebung einer Kündigungsschutzklage in Erwägung ziehen, um sich zumindest im Rahmen eines Vergleichs auf die Zahlung einer Abfindung zu einigen. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie nach Erhalt der Kündigung schnell handeln müssen, denn die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.

Beschäftigte, die eine Rechtschutzversicherung haben, sollten in jedem Fall eine Kündigungsschutzklage erheben, weil diese ohne Prozesskostenrisiko auf diesem Wege ihre Rechte wahren können.

Sollten Sie eine Kündigung erhalten haben, ist Ihnen dringend anzuraten, sich umgehend an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu wenden und sich anwaltlich beraten zu lassen.

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