Darf ich in kurzen Hosen zur Arbeit?

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Hitze bei der Arbeit: Was muss ich als Arbeitnehmer über Kleidervorschriften wissen?

Endlich ist es wieder Sommer. Die Sonne scheint und es ist angenehm warm draußen. Leider hat das auch unangenehme Seiten: Während man sich zu Hause einfach sommerlich kleiden kann, muss man auf der Arbeit in langer Arbeitskleidung schwitzen. Oder doch nicht? Rechtsanwalt Andreas Orth erklärt im Interview mit 123recht.de, was beim Dresscode durch den Arbeitgeber erlaubt ist und was nicht.

Hat man keinen Kundenkontakt, kann sommerliche Kleidung durchaus erlaubt sein

123recht.de: Herr Orth, trotz der sommerlich heißen Temperaturen kommen alle Männer im Betrieb mit langen Hosen zur Arbeit. Kurze Hosen scheinen nicht üblich zu sein. Darf ein Arbeitnehmer trotzdem einfach eine Shorts anziehen?

Andreas Orth
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Rechtsanwalt Andreas Orth: Soweit es sich nicht um eine Branche handelt, bei der die Seriösität über das Äußere vermittelt und auch durch entsprechende Kleidung erwartet wird, z.B. im Kundenverkehr bei einer Bank oder auch als Mitarbeiter in einem Steuerberatungsbüro, sollte es jedem Mitarbeiter frei stehen, ob er bei entsprechend hohen Temperaturen im Sommer auch in kurzen Hosen zur Arbeit erscheint oder nicht.

In Australien etwa ist es üblich, dass Bauarbeiter mit kurzen Hosen arbeiten. Das wäre hier sicher im Sommer auch möglich, z.B. auf dem Bau oder auch auf dem Dach als Dachdecker, natürlich immer mit entsprechendem Schuhwerk.

Allerdings ist es in Branchen wie beispielsweise dem Bankenbereich, die auf Se­ri­o­si­tät achten müssen, nicht ratsam, in kurzen Hosen zu erscheinen. Dort gibt es meist einen Dresscode.

Man sollte aber sehr aufpassen, ob es überhaupt notwendig ist, kurze Hosen anzuziehen. Man muss nicht bei gerade mal 20 Grad schon kurze Hosen anziehen, wenn man in einem klimatisierten Büro arbeitet. Tage mit wirklicher Hitze gibt es in unseren Breiten dann auch wieder nicht so viele im Jahr.

123recht.de: Was also macht ein Arbeitnehmer, der z.B. als Programmierer die ganze Zeit in einem Raum sitzt, in dem es keinen Kundenkontakt gibt?

Rechtsanwalt Andreas Orth: Jemand, der keinen Kundenkontakt hat, sollte sich an seinem Chef orientieren. Hat der einen legeren Stil, dann gibt es nichts einzuwenden. Ansonsten ist natürlich auch generell nichts einzuwenden, wenn man als Programmierer in kurzen Hosen erscheint. Von einem Programmierer wird branchenüblich wohl auch kein perfektes Outfit, sondern eher sogar Innovatives erwartet, wozu auch entsprechend eine kurze Hose passt.

Es gibt kein Recht auf kurze Hosen

123recht.de: Kann man grundsätzlich festhalten: Es gibt kein Recht auf eine kurze Hose?

Rechtsanwalt Andreas Orth: Richtig, das gibt es nicht. Der Arbeitgeber kann generell lange Hosen als verbindliche Arbeitskleidung vorschreiben. Es gibt da aber sicherlich auch Grenzen und es wäre unsinnig, etwa einem Bademeister im Freibad vorzuschreiben, dass er lange Hosen anzieht. Das wird nicht geschehen. Sollte es doch so sein, könnte der Arbeitnehmer sicher die Grenzen des Direktionsrechtes erfolgreich als überschritten geltend machen. Etwas anderes ist es natürlich, wenn im Arbeitsvertrag lange Hosen festgeschrieben wären, dann gilt: Vertrag ist Vertrag.

123recht.de: Wenn ein Arbeitgeber kurze Hosen bei Männern pauschal verbietet, Kleider bei Frauen aber ok sind - verstößt das nicht gegen das Gleichheitsgebot?

Rechtsanwalt Andreas Orth: Nun ja, es muss sich schon um eine vergleichbare Gruppe in einem gleichen System handeln. Hier sind es zwar alles Menschen, aber die Differenzierung des Geschlechts bei der Kleidung hat schon seinen Sinn, zumindest in der westlich orientierten Welt. Es ist meiner Ansicht nach erlaubt, hier zu differenzieren. Gleiches Recht für alle würde hier auch bedeuten, dass Männer dann eben auch ein Kleid anziehen dürften. Das wäre dann konsequent. Das ist aber heute noch nicht sozialadäquat. Wobei der Schottenrock oder auch eine Toga ja durchaus eine übliche männliche Bekleidung sind, etwa auch im Altertum. Warum also nicht auch ein Gewand bei Männern. Das ist also dann eher eine Frage des Zeitgeistes. Eine Geschlechterdiskriminierung sehe ich allerdings nicht durch das Verbot.

Arbeitgeber können branchenübliche Vorschriften einvernehmlich durch Arbeitsverträge erweitern

123recht.de: Was darf der Arbeitgeber beim Erscheinungsbild seiner Mitarbeiter alles regeln und wo kollidiert es mit dem Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer?

Rechtsanwalt Andreas Orth: Es dürfen je nach Branche nur grundsätzliche Vorschriften gemacht werden, etwa das Tragen gedeckter Kleidung mit Schlips, keine Jeans, keine Sandalen etwa. Weitergehende Vorschriften müssten schon einen zwingenden Grund haben, ansonsten ist tatsächlich das Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit betroffen und ein Eingriff eher nicht zu rechtfertigen. Bei einer einvernehmlichen Regelung im Arbeitsvertrag ist eine darüber hinausgehende Regelung aber sicher auch zulässig.

123recht.de: Dann fragen wir mal etwas konkreter: Was ist mit Haaren? Also etwa Haarlänge, Haarfarbe, Zustand der Haare, Frisur?

Rechtsanwalt Andreas Orth: Die Frisur ist ja im öffentlichen Dienst immer ein Thema, mittlerweile aber geklärt, da selbst lange Haare bei der Bundeswehr oder auch Schmuck im Gesicht toleriert werden müssen. Selbst Tattoos sind mittlerweile en vogue. Es gibt aber auch da sicherlich Grenzen des Erträglichen - und im privaten Arbeitsbereich, da ist es auch eine Frage des Einzelfalles. Ein gepflegter Zopf im Nadelstreifenanzug kann schon was her machen, auch im Bereich Bank und Co.

Das gepflegtes Haar schon was her macht, ist nicht von der Hand zu weisen. Da ist das Thema Bart etwa ein gutes Beispiel für kontroverse Meinungen. Man hat tatsächlich manchmal den Eindruck, je abgerissener, desto besser. Aber was der eine als lässigen Outdoorlook ansieht, ist für andere ein Penneranblick. Am Arbeitsplatz sollte man es dann auch wegen der Wirkung eher klassisch halten. Eine frische Rasur macht auf jeden Fall immer einen guten Eindruck.

Dreitagebärte mit grauen Stoppeln erwecken, mit Verlaub gerade bei älteren Männern in Entscheiderstellung, oft den Eindruck, als ob sie gerade einem Obdachlosenheim entsprungen sind. Besonders wenn diese dann auch noch auf Fotos in der Zeitung erscheinen. Aber gut, das ist auch dem Zeitgeist geschuldet und hier ist alles fließend. Man sollte in der Öffentlichkeit oder auch im Kundenverkehr nicht polarisieren. Frauen sollten sich auch nicht mit schrillen Haarfarben in den Vordergrund stellen, sondern im Zweifel eben die angepasste Variante wählen. Vor allem als Dienstleister.

123recht.de: Kann der Arbeitgeber Frauen vorschreiben sich zu schminken - oder zu auffälliges Make-Up verbieten?

Rechtsanwalt Andreas Orth: Sicherlich wird man einer Sekretärin oder Empfangsdame auch empfehlen, sich zu schminken, ob man es ihr aber auch vorschreiben kann? Im Arbeitsvertrag sicher, wenn das Äußere wichtig ist. Ein Direktionsrecht auf Schminken durch den Chef besteht vielleicht in der Modebranche, aber ansonsten nicht. Das könnte sonst schon in den Bereich der Diskriminierung gehen und ein pauschales Schminkgebot geht meiner Ansicht nach generell zu weit. Der Gesamteindruck ist auch hier entscheidend. Ein gepflegtes Äußeres, penetranten Körpergeruch vermeiden, mehr geht wohl nicht.

Arbeitnehmer sollten angemessenes Schuhwerk tragen

123recht.de: Können geschlossene Schuhe vorgeschrieben werden, oder z.B. die Höhe von Absätzen bei Frauen?

Rechtsanwalt Andreas Orth: Das Tragen von Sandalen oder gar Flip-Flops ist meiner Ansicht nach generell ein No go. Sandalen sind typische Freizeitschuhe und das macht eigentlich nirgendwo im Job Sinn. Auch Frauen sollten geschlossene Schuhe tragen und wenigstens Strümpfe, wenn schon die Zehen herausschauen. Es gibt meiner Ansicht nach nichts verheerenderes als ungepflegte Füße und Zehen. Das unterschätzen Frauen in der Arbeitswelt oft.

Absätze sollten immer dezent und niedrig sein. Eine Arbeitsstätte ist ja kein Tanzplatz oder Amüsierbar. Im Übrigen erschwert das auch das Fortkommen und man macht sich lächerlich, wenn die Dame dann in hochhackigen Schuhen umknickt. Auch diese Klack-Klack Geräusche sind für den Kunden oft nervig. Ich denke da jetzt an eine Schalterhalle in der Bank oder auch einen Gerichtsflur.

Arbeitnehmer sollten im Zweifel das Gespräch mit dem Chef suchen

123recht.de: Wie sollten Arbeitnehmer reagieren, die sich bei der Outfitwahl vom Arbeitgeber gegängelt fühlen?

Rechtsanwalt Andreas Orth: Man sollte bei Streit natürlich immer das Gespräch suchen und Argumente parat haben. Als Programmierer etwa, dass er ja keinen Kundenkontakt habe, oder dass das jetzt gut ankommt beim Kunden, weil es Heidi Klum gerade anhat oder eben ein Knebelbart in ist. Aber, wenn der Chef nein sagt, dann sollte man es schlicht akzeptieren, denn man arbeitet für jemanden und nicht für sich selbst. Dafür bekommt man auch seinen Lohn, dass man das Unternehmen und eben auch seine Philosophie in Kleiderfragen und dem Äußeren akzeptiert. Sonst sollte man sich überlegen, dem durch Wechsel seines Arbeitsplatzes entgegenzuwirken, wenn man sich in seiner Persönlichkeit zu sehr eingeschränkt fühlt.

Eine Kündigung wegen Kleiderwahl ist nur nach vorheriger Abmahnung möglich

123recht.de: Kann einem Arbeitnehmer wegen seiner Kleidungswahl gekündigt werden?

Rechtsanwalt Andreas Orth: Die Kündigung wegen Kleiderwahl ist sicher nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu müssten auch einige Gespräche und Abmahnung vorausgegangen sein und wirklich auch abmahnfähige Tatbestände vorliegen. Das dürfte eben nur in Extremfällen und bei beharrlichem Verstoß der Fall sein. Man sollte sich überlegen, ob man am Empfang richtig ist, wenn man sich stylt wie man abends zur Party geht, nur weil man sich nur so wohlfühlt. Das ist egoistisch.

123recht.de: Haben Sie Beispiele für Urteile, die für die aktuelle Arbeitswelt interessant und relevant sind?

Rechtsanwalt Andreas Orth: Ein Verkäufer von Artikeln gehobenen Genres, müsse in einer Garderobe erscheinen, die dem "Charakter der Produkte" entspreche (LAG Hamm, Beschl. v. 22.10.1991, Az. 13 Ta BV 36/91).

Zusammenfassend kann gesagt werden, wie das LAG Köln schon 2010 entschieden hatte:

„Es bedarf einer Gesamtabwägung zwischen der Intensität des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe; die Grenze der Zumutbarkeit darf nicht überschritten werden", (LAG Köln, Az.: 3 TaBV 15/10)

Das ist dann natürlich branchenspezifisch auszulegen.

123recht.de: Vielen Dank für das informative Gespräch.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt
Andreas Orth LL.M.Eur.
Feldmannstr. 26
D - 66119 Saarbrücken
Tel.: 0681/9102551


E-Mail: orth@kanzleiarbeitsrecht.org
Leserkommentare
von amz583537-77 am 10.06.2021 19:50:29# 1
Wie sieht es denn beim Abschleppdienst mit kurzer Hose aus.
Die Hose die ich habe hat reflektierende Streifen.

Ist also so zugelassen.

Das Problem was ich halt mit der langen Hose habe ist.

Wir sitzen sehr oft in einem Abschleppwagen bei über 35 grad.

Klimaanlage Fehlanzeige.

Und das sogar 8h Non Stop ohne Pause.

Danke
    
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