Das Arbeitszeugnis

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Ein grober Überblick und wie man ein Arbeitszeugnis analysieren kann

Das Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis – habe ich als Arbeitnehmer überhaupt einen Anspruch darauf und wie muss es beschaffen sein?

Viele Arbeitnehmer befassen sich mit den obigen Fragen und werden dabei nicht selten von ihren Arbeitgebern im Stich gelassen. Und dies, obwohl es für das berufliche Fortkommen des ehemaligen Mitarbeiters von überragender Bedeutung ist.

Um die erste Frage zu beantworten: Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses ergibt sich aus § 630 BGB. Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitnehmer berechtigt, ein Arbeitszeugnis zu fordern. Es ist wichtig, seinem Anspruch auf Ausstellung des Zeugnisses so schnell wie möglich Geltung zu verschaffen. Schließlich wird es für die nächste Bewerbung benötigt.

Außerdem kostet es u.U. Zeit, das Zeugnis zu prüfen und eventuell Änderungen vornehmen zu lassen. Je mehr Zeit man verstreichen lässt, umso schwieriger wird es, den ehemaligen Mitarbeiter zu beurteilen. Sie können bereits an dieser Stelle erkennen, wie wichtig es ist, sich das Arbeitszeugnis so schnell wie möglich zu besorgen.

Man unterscheidet zwischen dem einfachen und qualifizierten Arbeitszeugnis. Auf die Arbeitsbescheinigung, das Berufsausbildungszeugnis und das Nebenjobzeugnis wird hier nicht näher eingegangen.

In aller Regel stellen die Arbeitgeber ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus, da sich einfache Arbeitszeugnisse eher dort anbieten, wo man einfache Tätigkeiten ausübte. Das einfache Zeugnis enthält i.d.R Angaben zur Person wie Name, Geburtsdatum, Familienstand; Art der Beschäftigung; Dauer der Beschäftigung; Beendigungsgründe.

Sollten Sie dennoch ein einfaches Zeugnis erhalten, scheuen Sie sich nicht davor, Ihrem ehemaligen Arbeitgeber mitzuteilen, dass Sie ein qualifiziertes Zeugnis benötigen. Schließlich haben Sie darauf einen Anspruch und es geht ja um Ihre Zukunft!

Die letztere Frage - wie muss das Arbeitszeugnis beschaffen sein? - lässt sich nicht so leicht beantworten, da es von sehr vielen Faktoren abhängt. Aber es soll ein kleiner Überblick gegeben werden, mit welchen Kriterien man das Zeugnis analysieren kann.

1. Überschrift:

Das Zeugnis sollte nicht wie ein Brief aussehen, sondern wie ein Zeugnis. Üblich und korrekt ist die Überschrift: „Arbeitszeugnis"

2. Einleitung:

Herr/Frau … (Vor- und Nachnahme), geboren am … in …, war vom … bis zum … in unserem Unternehmen als … tätig (der Wohnort sollte nicht genannt werden, da sich daraus herauslesen lässt, in welchem sozialen Umfeld/Gegend man bevorzugt lebt, was zu Vorverurteilungen führen kann).

3. Beschreibung Ihrer Stellung und Tätigkeiten:

Das Zeugnis muss Angaben zu der Position machen, die Sie inne hatten. Darüber hinaus muss es die von Ihnen getätigten Aufgaben so genau wie möglich umschreiben, wobei eine bloße Nennung nicht ausreicht. An dieser Stelle sind Sie dazu aufgerufen, genau abzugleichen, inwiefern die Angaben im Zeugnis mit der Realität übereinstimmen. Prüfen Sie hier besonders genau.

4. Leistungsbeurteilung:

Es geht um die Einschätzung des Arbeitgebers hinsichtlich Ihrer

  • Arbeitsbereitschaft (Motivation, Eigeninitiative)
  • Befähigung (Fähigkeiten, Belastbarkeit, Problembewusstsein, Fachkenntnisse)
  • Zuverlässigkeit
  • Erfolge (Qualität, Quantität, Geschwindigkeit, Verhandlungsgeschick)
  • Führungskompetenz
  • Zufriedenheitsaussage (allgemein gefasste Beurteilung Ihrer Leistung)

Zu den aufgeführten Punkten ließe sich selbstverständlich erheblich mehr schreiben, jedoch soll lediglich ein Überblick gegeben werden, sodass Ihnen bewusst wird, was enthalten sein muss.

5. Verhaltensbeurteilung:

Hier wird beurteilt, wie Sie sich gegenüber Kunden, Mitarbeitern und Vorgesetzten verhalten haben.

6. Abschluss:

  • Beendigungsgrund
  • Dankes-Bedauern-Zukunfts-Formel
  • Datum
  • Unterschriften (das Zeugnis muss die Unterschrift des Ausstellers tragen)

Je hochrangiger der Dienstgrad oder die Stellung des Unterzeichners, desto wertvoller ist das Zeugnis für Sie und den Leser.

Ich hoffe, dass Sie sich einen Überblick verschaffen konnten, wie ein Arbeitszeugnis auszusehen hat und worauf Sie achten müssen. Gern können Sie sich von mir Ihr Arbeitszeugnis erstellen und analysieren lassen.