Das Mutterschaftsgeld

Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, Mutterschaftsgeld, Entbindungsgeld, Krankengeld
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Während der Schutzfrist von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes steht Ihnen Mutterschaftsgeld zu. Da während dieser Zeit in der Regel nicht mehr gearbeitet wird, sollen durch diese Zahlungen finanzielle Einbußen komprimiert werden. Bei dieser Unterstützung werden allerdings einige Differenzierungen gemacht, die im Folgenden dargestellt werden.

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Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Das Mutterschaftsgeld
Seite  2:  Pflichtversicherte Frauen in Vollzeitbeschäftigungen
Seite  3:  Hausfrauen
Seite  4:  Arbeitslose Frauen
Seite  5:  Privatversicherte Frauen
Seite  6:  Selbständige, Familienversicherte oder Studentinnen
Seite  7:  Frauen in 325 Euro-Verträgen
Seite  8:  Mutterschaftsgeld bei Verschiebung des Geburtstermins, Frühgeburt und Mehrlingen
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