Das Mutterschaftsgeld
Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, Mutterschaftsgeld, Entbindungsgeld, KrankengeldWährend der Schutzfrist von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes steht Ihnen Mutterschaftsgeld zu. Da während dieser Zeit in der Regel nicht mehr gearbeitet wird, sollen durch diese Zahlungen finanzielle Einbußen komprimiert werden. Bei dieser Unterstützung werden allerdings einige Differenzierungen gemacht, die im Folgenden dargestellt werden.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Das Mutterschaftsgeld Seite 2: Pflichtversicherte Frauen in Vollzeitbeschäftigungen Seite 3: Hausfrauen Seite 4: Arbeitslose Frauen Seite 5: Privatversicherte Frauen Seite 6: Selbständige, Familienversicherte oder Studentinnen Seite 7: Frauen in 325 Euro-Verträgen Seite 8: Mutterschaftsgeld bei Verschiebung des Geburtstermins, Frühgeburt und Mehrlingen