Das sollten Arbeitnehmer über das Weihnachtsgeld wissen!
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Das Weihnachtsgeld ist eine zusätzliche Zahlung, die von vielen Arbeitnehmern in Deutschland erwartet wird. Oft wird es auch als „13. Monatsgehalt" bezeichnet, da es als eine Art Bonus am Ende des Jahres gezahlt wird. Dieses zusätzliche Geld kann für viele Arbeitnehmer eine willkommene Finanzspritze sein, um die Kosten für Geschenke, Feierlichkeiten oder Reisen während der Weihnachtszeit zu decken.
Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Das Weihnachtsgeld ist in Deutschland grundsätzlich eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, auf die Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch haben. Dennoch wird es in vielen Unternehmen als selbstverständlich angesehen und eine Kürzung oder Streichung kann zu Unmut unter den Beschäftigten führen. Es gibt jedoch Fälle, in denen Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld haben.
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Der Anspruch auf Weihnachtsgeld hängt in der Regel von drei verschiedenen Faktoren ab: dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer betrieblichen Übung. Wenn im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung die Zahlung von Weihnachtsgeld vorgeschrieben ist, haben die Arbeitnehmer einen rechtlich bindenden Anspruch darauf. Auch wenn im individuellen Arbeitsvertrag keine Regelung zum Weihnachtsgeld besteht, kann der Arbeitnehmer darauf bestehen, dass ihm das Weihnachtsgeld gemäß Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung gezahlt wird. Statistiken zeigen, dass 77 Prozent der Arbeitnehmer mit Tarifvertrag Weihnachtsgeld erhalten, während es bei den Nicht-Tarifangestellten nur 42 Prozent sind.
Selbst wenn im Arbeitsvertrag keine Vereinbarung über Weihnachtsgeld besteht, kann ein Arbeitnehmer dennoch Anspruch darauf haben, wenn der Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum hinweg Weihnachtsgeld gezahlt hat. Dies wird als betriebliche Übung bezeichnet und kann zu einem rechtlich durchsetzbaren Anspruch führen. Wenn ein Arbeitgeber über mindestens drei Jahre hinweg Weihnachtsgeld gezahlt hat, ohne es ausdrücklich als freiwillige Leistung zu deklarieren, wird davon ausgegangen, dass diese Zahlungen auch in Zukunft erfolgen werden. In solchen Fällen kann der Arbeitnehmer das Weihnachtsgeld einklagen, wenn es nicht gezahlt wird.
Es gibt 3 Arten von Weihnachtsgeld
Es existieren drei Varianten von Weihnachtsgeld, die an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgezahlt werden.
Zum einen gibt es das Weihnachtsgeld mit Entgeltcharakter, das als Anteil am Monatsgehalt ausgezahlt wird, wenn Beschäftigte vorzeitig aus dem Unternehmen ausscheiden. Dieses Weihnachtsgeld dient als Anerkennung für die erbrachte Arbeitsleistung und muss nicht zurückerstattet werden.
Eine weitere Form des Weihnachtsgeldes ist die Belohnung für Betriebstreue. Hier wird das Weihnachtsgeld als Wertschätzung für die langjährige Treue zur Firma gezahlt. Im Arbeitsvertrag kann festgelegt werden, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Weihnachtsgeld nur erhalten, wenn sie bis zu einem bestimmten Termin im Unternehmen bleiben. Folglich entfällt der Anspruch auf Weihnachtsgeld, wenn das Beschäftigungsverhältnis vor diesem Datum beendet wird.
Des Weiteren existiert das Weihnachtsgeld mit Mischcharakter, daa sowohl die erbrachte Arbeitsleistung als auch die Betriebstreue belohnt. Dabei ist es nicht rechtens, vertragliche Klauseln aufzustellen, die vorsehen, dass Beschäftigte bereits ausgezahltes Weihnachtsgeld nach einer Kündigung zurückzahlen müssen.
Wie hoch ist das Weihnachtsgeld?
Die Höhe des Weihnachtsgeldes variiert stark und hängt unter anderem von der Branche, der Region und der Art des Beschäftigungsverhältnisses ab. Tarifbeschäftigte konnten im Durchschnitt in diesem Jahr mit einem Bruttobetrag von 2809 Euro rechnen, was einem Anstieg von 2,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Besonders großzügig sind die Zahlungen in Branchen wie der Gewinnung von Erdöl und Erdgas oder dem Bereich der Kokerei und Mineralölverarbeitung, wo durchschnittlich 5733 Euro bzw. 5586 Euro als Weihnachtsgeld gezahlt werden. Im Gegensatz dazu fällt das Weihnachtsgeld in der Leiharbeit mit lediglich 380 Euro am geringsten aus.
Auch die Region spielt eine Rolle bei der Höhe des Weihnachtsgeldes. Im Durchschnitt erhalten Tarifbeschäftigte in den neuen Bundesländern weniger Weihnachtsgeld als im früheren Bundesgebiet. Laut Daten des Statistischen Bundesamtes erhielten Beschäftigte in Ostdeutschland im Jahr 2023 durchschnittlich 2664 Euro Weihnachtsgeld, während es im Westen 2831 Euro waren.
Des Weiteren hat die Job-Sicherheit einen Einfluss auf die Zahlung des Weihnachtsgeldes. Beschäftigte mit befristeten Verträgen haben seltener Anspruch auf die Sonderzahlung als Mitarbeiter mit unbefristeten Verträgen. Auch die Branche, in der man tätig ist, kann entscheidend sein. So erhalten beispielsweise nahezu alle Beschäftigten im Finanz- und Versicherungsdienstleistungswesen, im Grundstücks- und Wohnungswesen oder im Baugewerbe Weihnachtsgeld, während es im Bereich Information und Kommunikation nur gut zwei Drittel sind.
Was passiert mit dem Weihnachtsgeld bei einer Kündigung?
Was passiert, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem Jahreswechsel endet oder vorzeitig gekündigt wird und ob man dennoch Anspruch auf das Weihnachtsgeld hat, ist von mehreren Faktoren abhängig. Im Wesentlichen ist es wichtig zu klären, welchen Zweck das Weihnachtsgeld für den Arbeitgeber erfüllt. Dient es als Anerkennung für die geleistete Arbeit oder soll es die Betriebstreue belohnen?
Wenn das Weihnachtsgeld als Anerkennung für die erbrachte Leistung gedacht ist, kann der Arbeitgeber in der Regel nicht einfach die Auszahlung verweigern, nur weil das Arbeitsverhältnis vorzeitig endet. In diesem Fall steht das Weihnachtsgeld in direktem Zusammenhang mit der erbrachten Arbeitsleistung und kann nicht willkürlich gestrichen werden.
Anders verhält es sich, wenn das Weihnachtsgeld als Belohnung für Betriebstreue gedacht ist. In diesem Fall kann der Arbeitgeber die Zahlung des Weihnachtsgeldes an bestimmte Bedingungen knüpfen, wie beispielsweise das Bestehen des Arbeitsverhältnisses bis zum Jahresende. Sollte das Arbeitsverhältnis vor diesem Stichtag enden, könnte der Arbeitgeber unter Umständen die Auszahlung des Weihnachtsgeldes verweigern oder gar eine Rückzahlung verlangen.
Für Mitarbeiter, die das Unternehmen vorzeitig verlassen, stellt sich die Frage, ob ein anteiliger Anspruch auf das Weihnachtsgeld besteht. Auch hier ist es entscheidend, welchen Zweck das Weihnachtsgeld erfüllt. Sollte es eine Anerkennung für die erbrachte Leistung sein, ist es möglich, dass ein anteiliger Anspruch besteht.
Was kann ein Arbeitnehmer machen, wenn das Weihnachtsgeld ausbleibt?
Wenn das Weihnachtsgeld ausbleibt, ist es ratsam, sich zunächst über die genauen Regelungen im Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen zu informieren. Dort sollte klar festgelegt sein, unter welchen Umständen das Weihnachtsgeld gezahlt wird und ob ein Anspruch auch bei vorzeitigem Ausscheiden besteht. Sollten Unklarheiten oder Streitigkeiten bezüglich des Weihnachtsgeldes auftreten, ist es empfehlenswert, rechtzeitigen rechtlichen Rat einzuholen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann helfen, die eigenen Ansprüche zu klären und gegebenenfalls vor dem Arbeitsgericht durchzusetzen.
Es kann frustrierend sein, wenn das Weihnachtsgeld fehlt, insbesondere in der Weihnachtszeit, in der viele Menschen auf das Extra-Geld angewiesen sind. Arbeitnehmer haben jedoch das Recht, ihr Weihnachtsgeld vor dem Arbeitsgericht einzufordern. Der erste Schritt sollte immer sein, den Arbeitgeber schriftlich um Klärung zu bitten, da es oft nur um Missverständnisse oder Fehler in der Abrechnung handelt. Es ist wichtig, dem Arbeitgeber die Möglichkeit zu geben, den Fehler zu korrigieren, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Falls der Arbeitgeber nicht reagiert oder die Zahlung ohne rechtliche Grundlage verweigert, ist es empfehlenswert, sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Dieser kann die individuelle Situation überprüfen und gegebenenfalls eine Klage vorbereiten. Oftmals lohnt es sich, den Anspruch auf Weihnachtsgeld vor Gericht durchzusetzen, insbesondere wenn die Zahlung in den vergangenen Jahren zuverlässig erfolgt ist. Es kann auch hilfreich sein, mit dem Betriebsrat zu sprechen, um mögliche Lösungen zu finden.
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