Die fristlose Kündigung - Arbeitnehmer sind nicht wehrlos

Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, Kündigung, fristlos, außerordentlich, Kündigungsschutzklage, Kündigungsschutz
5 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
2

Fristlos gekündigt? Das sind die Folgen und so können Sie dagegen vorgehen

Auch im Arbeitsrecht gibt es die Möglichkeit, sich von einem Arbeitnehmer sofort zu trennen - also ohne Einhaltung einer Frist. Die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers ist gedacht für Fälle, in denen eine weitere Zusammenarbeit für den Arbeitgeber nicht mehr zumutbar ist. Typischerweise ist einer solchen außerordentlichen Kündigung ein Verhalten des Arbeitnehmers vorausgegangen, das für den Arbeitgeber nicht hinnehmbar ist und einen weiteren Verbleib des Arbeitnehmers in der Firma unmöglich macht.

Soweit die Theorie. Doch in der Praxis sind fristlose Kündigungen oft fehlerhaft und nicht durchsetzbar. Formalien wurden nicht eingehalten, der Pflichtverstoß des Arbeitnehmers war nicht gravierend genug oder es hätte mildere Möglichkeiten gegeben - viele Arbeitgeber wissen das und kündigen daher gleichzeitig meist auch fristgemäß: "Hilfsweise erklären wir Ihnen hiermit die ordentliche Kündigung".

Martin Bechert
Partner
seit 2012
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Winterfeldtstr. 1
10781 Berlin
Tel: 030 8877427-0
Web: http://www.arbeitsrecht-berlin.de
E-Mail:

Wann ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt?

Es muss ein wichtiger Grund für eine fristose Kündigung vorliegen. Dies kann z.B. ein Diebstahl innerhalb der Firma sein, eine Beleidigung eines Vorgesetzten oder vergleichbare Straftaten, aber auch eine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit oder jeder andere schwerwiegende Pflichtverstoß, der negativen Einfluss auf die Arbeit und das Ansehen der Firma hat. In den meisten Fällen muss vor der fristlosen Kündigung eine Abmahnung ausgesprochen worden sein. Nur, wenn der Verstoß des Arbeitnehmers besonders heftig ist, sind Abmahnungen entbehrlich. Stiehlt ein Arbeitnehmer etwa Firmeneigentum, dann muss man ihn nicht abmahnen, sondern kann ihm sofort kündigen.

Ist die fristlose Kündigung verhältnismäßig?

Die sprichwörtliche "Rote Karte mit sofortigem Platzverweis" durch den Arbeitgeber muss verhältnismäßig sein: Es darf kein milderes Mittel geben, das das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wieder herstellen kann. Viele fristlose Kündigungen scheitern an dieser Voraussetzung, da eine Abmahnung, Versetzung oder ordentliche Kündigung in Frage gekommen wäre. Außerdem ist zu prüfen: Überwiegt das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung dem Interesse des Arbeitnehmers, weiter zu arbeiten?

Was ist die Folge einer wirksamen fristlosen Kündigung?

Bei einer fristlosen Kündigung kündigt der Arbeitgeber mit sofortiger Wirkung. Der Arbeitnehmer erhält kein Geld mehr und muss sofort seinen Arbeitsplatz verlassen, eine Weiterarbeit wird nicht akzeptiert. Aufgelaufene Überstunden und nicht genommener Urlaub sind auszuzahlen. Der Arbeitnehmer erhält eine zwölfwöchige Sperrfrist von der Agentur für Arbeit, da er den Verlust des Arbeitspatzes bei einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch sein Verhalten selbst verschuldet hat.

Erst prüfen und dann klagen

Arbeitnehmer sollten auf eine fristlose Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage reagieren. Zumindest aber sollte die Kündigung sofort anwaltlich geprüft werden. Die meisten fristlosen Kündigungen sind so nicht haltbar und können angegriffen werden. Oft scheitern die Kündigungen bereits an Formalien und können zurückgewiesen werden. Die Zurückweisung sollte innerhalb von Tagen erfolgen, eine Klage vor dem Arbeitsgericht muss spätestens drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden.

Sollte die Drei-Wochen-Frist bereits um sein, kann sich ein Gang zum Anwalt trotzdem lohnen. Ist die Kündigung formal nicht wirksam, weil z.B. die Schriftform nicht richtig eingehalten wurde oder die Kündigung nicht oder von einem Unberechtigten unterschrieben ist, ist eine Kündigungsschutzklage auch nach drei Wochen noch möglich.

Vor Gericht kann die fristlose Kündigung oft in eine ordentliche Kündigung umgewandelt, Vergleiche mit Abfindungen geschlossen oder andere Lösungen im Sinnes des Arbeitnehmers getroffen werden.

Haben Sie eine fristlose Kündigung erhalten? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir geben Ihnen eine erste kostenlose Einschätzung und stehen Ihnen auch danach zur Seite - bundesweit!

Rechtsanwalt Martin Bechert
- Fachanwalt für Arbeitsrecht -
Rankestr. 2
10789 Berlin
kanzlei@arbeitsrecht-berlin.de
Das könnte Sie auch interessieren
Arbeitsrecht Kündigung erhalten? Die häufigsten Fragen und Antworten für Arbeitnehmer