Die gesetzlichen Kündigungsfristen im Arbeitsrecht
Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, § 622 BGB, Kündigungsfristen, Kündigung, ArbeitsverhältnisDie arbeitsrechtliche Kündigungsfrist ist in § 622 BGB geregelt
Die gesetzliche Kündigungsfrist für ein Arbeitsverhältnis beträgt gemäß § 622 BGB:
- Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen gekündigt werden.
- Danach beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
- Die Kündigungsfrist erhöht sich bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber, wenn das Arbeitsverhältnis
- zwei Jahre bestanden hat, auf einen Monat,
- bei fünf Jahren auf zwei Monate,
- bei acht Jahren auf drei Monate,
- bei 10 Jahren auf vier Monate,
- bei 12 Jahren auf fünf Monate,
- bei 15 Jahren auf sechs Monate und
- bei 20 Jahren auf sieben Monate.
Die verlängerten Kündigungsfristen enden jeweils zum jeweils zum Ende des Kalendermonats.