Die gesetzlichen Kündigungsfristen im Arbeitsrecht

Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, § 622 BGB, Kündigungsfristen, Kündigung, Arbeitsverhältnis
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Die arbeitsrechtliche Kündigungsfrist ist in § 622 BGB geregelt

 

Die gesetzliche Kündigungsfrist für ein Arbeitsverhältnis beträgt gemäß § 622 BGB:

  • Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen gekündigt werden.
  • Danach beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
  • Die Kündigungsfrist erhöht sich bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber, wenn das Arbeitsverhältnis
    • zwei Jahre bestanden hat, auf einen Monat,
    • bei fünf Jahren auf zwei Monate,
    • bei acht Jahren auf drei Monate,
    • bei 10 Jahren auf vier Monate,
    • bei 12 Jahren auf fünf Monate,
    • bei 15 Jahren auf sechs Monate und
    • bei 20 Jahren auf sieben Monate.

Die verlängerten Kündigungsfristen enden jeweils zum jeweils zum Ende des Kalendermonats.

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