Druckkündigung - öfter als man denkt

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Wie wehre ich mich gegen eine Druckkündigung?

Gehört haben wir von Verdachts - und Tatkündigungen. Im Klartext: wer sich am Arbeitsplatz schlecht benimmt oder im Verdacht steht, etwas gestohlen zu haben, kann gekündigt werden. Sofern sich der Arbeitgeber an die notwenigen Spielregeln hält, den Sachverhalt erforscht und die Kündigung als letztes Mittel sieht. Doch was ist eine Druckkündigung?

Ganz einfach: der Arbeitgeber wird von Dritten gezwungen, einen Arbeitnehmer zu kündigen. Der mag super arbeiten, ein Juwel für die Firma sein, trotzdem ist diese Form der Kündigung durchaus rechtens. Nehmen wir mal an, ein Vertragspartner des Arbeitgebers mag einen Arbeitnehmer nicht und droht mit der Auflösung aller Verträge. Der Arbeitgeber - zum Beispiel ein Fußballverein - ist  durch Liebesentzug seiner Fans in seiner Existenz bedroht und muss seinen Mitarbeiter (Spieler)  kündigen. Sonst geht er pleite oder die Finanzen sind  in Gefahr. Oder ein Außendienstmitarbeiter verprellt Kunden.

Die Arbeitsgerichte haben die Kündigung prinzipiell anerkannt. 

Doch was tut der AN, der auf der Straße steht?  Zunächst mal hat der unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen den Dritten, der den Druck zu Unrecht ausübt. Zumindest was den Verdienstausfall angeht. Auch gegen den Arbeitgeber, wenn er sich vorschnell zur Kündigung hat hinreißen lassen. 

In der Praxis heißt das: immer gegen die Kündigung wehren, also Klage vor dem Gericht erheben. Unter Umständen durch Streitverkündung den Dritten in den Prozess mit einbeziehen.

Am besten aber ist es, anwaltlichen Rat zu suchen, um mit den Beteiligten außergerichtlichb ins Gespräch zu kommen. Fazit: nicht nur gut für die Firma arbeiten, sondern sich auch keine Feinde bei dessen Geschäftspartnern machen. Wer das im Hinterkopf hat, kann gut vorbeugen.