Einstandspflicht der Rechtsschutzversicherung bei angedrohter Kündigung des Arbeitsverhältnisses

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Einstandspflicht der Rechtsschutzversicherung bei angedrohter Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Der BGH hat in jüngstem Urteil entschieden, dass die Einstandspflicht einer Rechtsschutzversicherung bereits bei einer angedrohten Kündigung bestehen kann. Maßgeblich sei, dass der Arbeitnehmer eine angedrohte Kündigung aus gutem Grund als rechtswidrig ansehe. Es sei hingegen nicht erforderlich, dass die Kündigung bereits ausgesprochen worden ist.

Mit diesem Urteil stärkt der BGH die Rechtsposition rechtsschutzversicherter Arbeitnehmer. Rechtsschutz kann demnach bereits im Vorfeld einer Kündigung bestehen. Dies erleichtert dem rechtsschutzversicherten Arbeitnehmer die Beauftragung eines Rechtsanwaltes und Inanspruchnahme einer Rechtsberatung bereits vor Ausspruch einer drohenden arbeitgeberseitigen Kündigung.

BGH Urteil vom 19.11.2008 - IV ZR 305/07

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