EuGH kippt Bundesurlaubsgesetz zum Teil

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EuGH kippt Bundesurlaubsgesetz zum Teil

Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaub ist vom Arbeitgeber auch dann abzugelten gemäß § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz, wenn der Arbeitnehmer ihn bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses krankheitsbedingt nicht in Anspruch nehmen kann (EuGH, Große Kammer, Urt. v. 20.01.2009, Az. C-350/06).