Fotos und Kameras bei der Arbeit

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Chef macht Fotos von mir

Fragen und Antworten zu dem Thema Recht am Bild am Arbeitsplatz.

Frage: Ich arbeite in einer Bank. Mein Arbeitgeber lässt gerade von allen Mitarbeitern Fotos erstellen, die im Geschäftsbericht veröffentlicht werden sollen. Ich will das nicht, habe ich Chancen?

123recht.de: Sie können auch am Arbeitsplatz selbst entscheiden, ob und wo ein Bild von Ihnen veröffentlich wird. Wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber keine entsprechende Vereinbarung für die Veröffentlichung Ihres Bildes getroffen haben, dann können Sie den Fototermin verweigern. Sprechen Sie Ihren Chef an und erklären ihm, dass Ihr Foto nicht vielen Fremden gezeigt werden soll.

Kamera im Büro

Frage: Bei uns im Büro verschwindet immer wieder Geld aus der Bargeldkasse. Mein Arbeitgeber hat nun eine Kamera installiert, die auch während der Arbeit läuft. Muss ich das dulden?

123recht.de: Ihr Arbeitgeber darf eine Kamera installieren. Voraussetzung ist es allerdings, dass es keine milderen Möglichkeiten zur Überprüfung der Mitarbeiter gibt. Der Arbeitgeber muss Ihr Persönlichkeitsrecht beachten. Ist der Sachverhalt aufgeklärt, muss der Arbeitgeber die Kamera wieder entfernen.

Mein Foto auf Webseite von altem Arbeitgeber

Frage: Auf der Webseite meines alten Arbeitgebers ist in einem Bildmosaik immer noch ein Bild von mir zu sehen. Habe ich Anspruch auf Löschung oder Schadenersatz?

123recht.de: Wenn das Mosaik nur als "Schmuck" für die Webseite dient und mit Ihrer speziellen Person nicht geworben wird, haben Sie keinen Anspruch auf Löschung. Ihre Einwilligung zur Veröffentlichung Ihres Fotos auf der Webseite gilt über das Arbeitsverhältnis hinaus.

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