Fristlose Kündigung bei Verdacht des Arbeitszeitbetruges

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Fristlose Kündigung bei Verdacht des Arbeitszeitbetruges

Ein Monteur hatte fehlerhafte Angaben in seinem Stundenzettel gemacht. Seine Arbeitszeit wich in zwei Fällen um jeweils eine Stunde von der seiner Kollegen ab. Als Entschuldigung versicherte der Mitarbeiter, die Stunden versehentlich falsch gemacht zu haben. Und es sei ja auch kein Schaden entstanden, meinte er.

Das Arbeitsgericht Frankfurt (7 Ca 6552/07) entschied, dass auch „kleinere Unregelmäßigkeiten" zu einer fristlosen Kündigung führen können. Der Arbeitgeber hatte die Belegschaft in der Vergangenheit mehrfach darauf hingewiesen, dass die Stundenzettel beim Einsatz auf den Baustellen exakt auszufüllen seien. Dem war der gekündigte Arbeitnehmer nicht nachgekommen. Für die Entlassung genügte der dringende Verdacht des Arbeitszeitbetruges, so die Richter.


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Ulrike Hinrichs. MBA
Rechtsanwältin. Mediatorin
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